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Wilhelm von Boddien
Gottlieb
schrieb am 21. März 2022 um 14:18
Herrn Philipp
Sie schreiben: "Gerade im Geschichtsverlauf und unserer modernen demokratischen Zeit, ist es für mich denkbar, dass all die zurückverlangten Exponate auch zurückgegeben werden sollten. Diese Exponate sollten den Ursprungsorten zugeleitet werden, denn dort gehören sie auch hin und bilden den geschichtlichen Zusammenhang." Gibt es ein "demokratisches" Recht beim Erwerb von Kunstgegenständen und archäologisch wertvollen Objekten? Dann müßten wir alles Eigentum auf dieser Welt daruaf untersuchen, wie "demokratisch" es erworben worden ist? Ist das nicht einfach spinnert? Die Vorstellungen über die Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Eigentum sind selbst historisch, d. h. veränderlich. Schon die Pietät vor unseren Vorfahren verlangt, daß wir diesen Gesichtspunkt nicht übergehen, sondern die Historizität auch der Rechtsvorstellungen beachten. Aber auch das normale Rechtsempfinden sagt, daß wir alles nach den Vorstellungen früherer Zeiten rechtmäßig Erworbene als unser Erbe ansehen, das zu verschleudern und so unseren Nachkommen zu entziehen wir nicht berechtigt sind. Die Büste der Nofretete gehört nicht nach Kairo, wo die alte Umgebung der Büste sich auch nicht wiederherstellen läßt, sondern nach Berlin, weil sie der rechtmäßige Eigentümer dem Ägyptischen Museum geschenkt hat. Siehe: https://www.berlin.de/museum/3110048-2926344-nofretete-die-geschichte-einer-ikone.html. Und so kann man Stück für Stück durchgehen und wird feststellen, daß die Archäologen und deren Finanziers wertvolle Zeugnisse unterschiedlichster Epochen vor Verfall und Zerstörung gerettet haben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben. Und das soll heute Raub sein, der "zurückgegeben" werden müsse. An wen denn? An die Araber, die Ägypten unter massiver Zerstörung von Kulturschätzen erobert und neu besiedelt haben?