Aufgaben der Kommission Historische Mitte Berlin

Teil 1 Allgemeine Zielsetzung

Im 2. Weltkrieg wurden zahlreiche Bauten der Berliner Mitte erheblich zerstört. Während die gewachsenen Strukturen des Zentrums zunächst weitgehend respektiert wurden, folgte im Rahmen der sozialistischen Stadtplanung Ende der fünfziger Jahre eine weitgehende Neuordnung, die den Abriss weiterer historischer Bauten – etwa der Bauakademie und der Petrikirche – zur Folge hatte. Die wohl einschneidendste Maßnahme bei der Neugestaltung der Mitte bildete der Abriss des Berliner Stadtschlosses. Trotz internationaler Proteste ließ Walter Ulbricht das kriegszerstörte aber erhaltungsfähige Stadtschloss 1950/1951 zugunsten eines zentralen Aufmarschplatzes abtragen. Erst mehr als 20 Jahre später wurde im östlichen Teil des Areals der Palast der Republik errichtet.

Die städtebauliche Neuordnung dieses Areals ist bis heute unbefriedigend geblieben. Die städtebauliche Struktur der angrenzenden Räume und Gebäude bezog und bezieht sich weitestgehend auf die Figur des früheren Stadtschlosses. Dessen Funktion im städteräumlichen Gefüge konnte der Palast der Republik nicht ersetzen. Wegen der mit der Asbestbelastung einhergehenden erheblichen Gesundheitsgefahr wurde das Gebäude im September 1990 geschlossen. Spätestens seit diesem Zeitpunkt stellt sich die Frage nach der Nutzung und Gestaltung der historischen Berliner Mitte von neuem.

Je weiter die bauliche Erneuerung der historischen Mitte Berlin voranschreitet, desto offenbarer wird das Vakuum, das durch den Abriss des Berliner Stadtschlosses entstanden ist. Erforderlich ist hier eine städtebauliche und architektonische Gesamtlösung, die der historischen Bedeutung des Ortes gerecht wird, sich in die Gestaltung der Berliner Mitte nahtlos einbindet und diese dominierend abschließt.

Ein vielfältiges Angebot für kulturelle und gesellschaftliche Begegnungen soll darüber hinaus die urbane Qualität der Mitte wieder herstellen.

Die bisherigen Vorschläge und Konzepte zur Nutzung und Bebauung des Schlossplatzareals sind bis heute ergebnislos geblieben. Sowohl der 1994 von Bund und Land gemeinsam ausgelobte Internationale Städtebauliche Ideenwettbewerb “Spreeinsel” als auch das im Jahre 1997/1998 durchgeführte Interessenbekundungsverfahren zur Bebauung des Berliner Schlossplatzes haben kein umsetzbares Ergebnis erbracht. Neben der ungeklärten Nutzung und der offenen Finanzierung ist dieser Umstand wesentlich darauf zurückzuführen, dass die Diskussion sich in der Vergangenheit überwiegend auf die Extreme Erhaltung des Palastes der Republik oder Rekonstruktion des Berliner Stadtschlosses verengte.

Das Bemühen um eine bauliche Erneuerung der historischen Stadtmitte sollte sich daher auf Schlossplatz als einen integralen Bestandteil einer räumlich erweiterten und inhaltlich komplexeren Aufgabenstellung für ein größeres Areal richten. Neben dem Standort des ehemaligen Stadtschlosses sollte die Kommission auch die ihn umgebenden Stadträume in ihre Überlegungen einbeziehen. Dazu gehören das Staatsratsgebäude, die Schlossfreiheit ( Standort des ehemaligen Nationaldenkmals “Wilhelm I”), die Bereiche Breite Straße / Scharrenstrasse sowie die Bauakademie. Für diesen Bereich sollte ein der ehemaligen “Staatsmitte” angemessenes Nutzungskonzept gefunden werden, das sich einerseits vom historischen Zentrum mit Rathaus, Stadthaus und Bürgerkirche aber auch von der neuen Staatsmitte im Spreebogen wahrnehmbar unterscheidet.

Der historische Ort des Staates im Berliner Zentrum sollte ein Ort der Kultur, der Kommunikation und der Verständigung werden, der zu gleichen Teilen die Aufgabe hat, Ost und West zu verbinden sowie als Identifikationspunkt möglichst vieler Menschen zu dienen.

Teil 2 Aufgabenstellung

Die internationale Expertenkommission “Historische Mitte Berlin” soll auf der Basis städtebaulicher Überlegungen umfassende Vorschläge zur Bebauung des Berliner Schlossplatzes sowie zur städtebaulichen Gestaltung des umliegenden Areals erarbeiten, auf deren Grundlage eine politische Grundsatzentscheidung getroffen werden kann.

Für die Bebauung des Berliner Schlossplatzes soll geprüft und empfohlen werden:

– welches Nutzungskonzept dafür in Frage kommt,
– wie die bauliche /architektonische Gestalt der zukünftigen Bauten aussehen soll,
– welches Finanzierungskonzept unter Beachtung des Beschlusses des gemeinsamen Ausschusses vom 31. Mai 1996 möglich ist.

Für die Umgebung ( Schlossfreiheit / ehem. Nationaldenkmal bis Werderscher Markt, Bauakademie, Staatratsgebäude und die Bereiche Breite Straße / Scharrenstrasse) soll daneben ein städtebauliches Konzept empfohlen werden.

2.1. Palast der Republik / Stadtschloss

Seit seiner Gründung ist die Geschichte des Berliner Stadtschlosses mit der Entwicklung der Stadt untrennbar verbunden. Als Gelenk zwischen der mittelalterlichen Stadt und der barocken Residenz bildete es zusammen mit den historischen Bauten Unter den Linden die städtebaulich bedeutendste Anlage Berlins. Die umliegenden Bauten des “Forum Fridericianum”, das Zeughaus, die Museen, der Dom und der Marstall stehen noch immer im Dialog mit dem Bild des Schlosses; die städtebauliche Struktur der angrenzenden Räume und Gebäude bezieht sich weitestgehend auf dessen Figur. Deshalb ist bei der künftigen Gestaltung des Areals von der Errichtung eines Gebäudes in der Kubatur des Stadtschlosses auszugehen. Ein Erhalt der nach Asbestbeseitigung verbleibenden Teile des Palastes der Republik ist nicht ausgeschlossen.

Was öffentlicher Raum war, sollte wieder öffentlicher Raum werden. So fungierten etwa der Schlossplatz und die Schlosshöfe über Jahrhunderte als öffentliche Flächen. Eine hochrangige Mischung aus kultureller und gesellschaftlicher, öffentlicher und privater Nutzung, die dem Standort uns seiner Umgebung angemessen ist, soll die Mitte wieder mit urbanem Leben erfüllen.

Kernelemente des vom Gemeinsamen Ausschuss Bund / Berlin verabschiedeten Nutzungskonzeptes, das auch Bestandteil des Interessenbekundungsverfahrens war, sind ein Konferenzzentrum ( mit Hotel), das für bestimmte größere Veranstaltungen wie etwa internationale Konferenzen von Regierung, Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft geeignet ist, eine große Bibliothek, Flächen für Wechselausstellungen sowie Geschäfte und Restaurants. Als Orientierung für die Investoren hatte die öffentliche Hand 24.000m² (maximal 40.000m²) Hauptnutzfläche (HNF) für öffentliche Nutzungen (kulturell und teilkommerziell) vorgesehen, die verbleibenden Flächen (rd. 33.000m² HNF) sollten kommerziell genutzt werden.

Um sich der Lösung des “Schlossproblems” sowohl in baulicher als auch in nutzungsstruktureller Hinsicht anzunähern, sollte die Kommission folgende Fragestellungen aufgreifen und hierzu Vorschläge unterbreiten:

– Welche Bedeutung hat der Ort “Schlossplatz” im vereinigten Deutschland?

– Welche (zentrale) Funktion soll das Areal zwischen Staatsratsgebäude und Lustgarten künftig übernehmen?

– Welche Nutzungen sind der Bedeutung des Ortes angemessen und wie sollen diese strukturiert sein? Soll das Nutzungsangebot eher vielfältig oder von einzelnen großen Institutionen geprägt sein? An wen richtet es sich?

– Sollen vorwiegend / ausschließlich staatliche (öffentlich -kulturelle) Nutzungen oder ein Kombination aus öffentlichen und privaten Einrichtungen realisiert werden? Im Hinblick auf die angestrebte “public-private-partnership” wäre zu klären, ob trotz der Erfahrungen des Interessenbekundungsverfahrens an den bisherigen Nutzungsvorstellungen festgehalten werden soll.

– In welchem Umfang soll – im Falle einer Rekonstruktionslösung – das Berliner Stadtschloss wiederhergestellt werden ( nur die wichtigsten Fassaden – Lustgarten, Schlossfreiheit, Schlossplatz – die beiden Innenhöfe – insbesondere der sog. “Schlüterhof”-; die Kuppel über dem Eosanderportal; eine teilweise Rekonstruktion auch der Innenräume)?

– Welcher Grad der Interpretation des historischen Originals wäre bei einem Wiederaufbau zulässig und mit welchen gestalterischen Mitteln? Welche Zugeständnisse aufgrund der modernen Bautechnik sind erforderlich?

– Sollte das Projekt als Bauvorhaben “in einem Stück” oder in Teilabschnitten über einen längeren Zeitraum realisiert werden?

– Wie wird eine Teilkonstruktion in Kombination mit zeitgenössischer Architektur beurteilt, die jedoch das Gesamterscheinungsbild des Schlosses erkennbar werden lässt?

– Ob und wie können die denkmalwerten Teile des Palastes der Republik ( der zwei Geschosse einnehmende Volkskammersaal und das Foyer als Querriegel) bei einer Rekonstruktion des Schlosses einbezogen werden?

– Sollte die Verkehrsführung in Ost / West-Richtung wieder vorrangig über den Schlossplatz und die Rathausbrücke geleitet werden, um die gegenwärtige Trennung des Lustgartens vom Schlossplatzareal zu vermindern?

2.2. Näheres Umfeld

Bei der Betrachtung des bestehenden räumlichen Umfeldes des Schlossplatzes fällt ein Überangebot an Verkehrs- und repräsentativen Flachen auf; das Gebiet ist dadurch sozial “tot” und wirkt entsprechend leer. Nur noch ein kleiner Teil der Brüderstraße dient Wohnzwecken.

2.2.1. Schlossfreiheit / Ehemaliges Nationaldenkmal

Die Schlossfreiheit entlang des Spreekanals zwischen Schloss und Schleusenbrücke, die heute durch den Sockel des ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Denkmals geprägt ist, bedarf einer neuen Definition. Der erste Entwurf des “Planwerks Innenstadt” ging von der Wiedererrichtung einer überwiegenden Wohnbebauung entlang der Schlossfreiheit aus. Daneben gibt es Überlegungen, den Unterbau des Denkmals (Gewölbe und Plattform) zu erhalten und einer den Erhalt sichernden Nutzung zuzuführen. Für das Gewölbe liegt ein Konzept einer gastronomischen Nutzung vor. Ein weiterer Vorschlag sieht die Errichtung eines “Denkmals Deutsche Einheit” auf dem vorhandenen Sockel vor. Teile der Schlossfreiheit sollen durch einen U-Bahnzugang genutzt werden (U5).

Klärungsbedarf:

– Soll die Schlossfreiheit wieder bebaut werden; mit welcher Nutzung?

– Wäre ein Integrationskonzept ( Erhalt der Gewölbe und der Plattform in Kombination mit einer Bebauung) die angemessene Lösung für diesen Ort?

– Wie wird die Idee eines “Denkmals Deutsche Einheit”, die von einer Initiative gleichen Namens für diesen Ort vorgeschlagen wurde, bewertet?

– Wie wird die U-Bahn in das Konzept eingebunden?

2.2.2. Der historische Schlossplatz ( Stechbahn)

Was heute allgemein als Schlossplatz bezeichnet wird, entspricht nicht dem historischen Schlossplatz. Zur Zeit befindet sich zwischen Staatsratsgebäude und Palast der Republik ein sich in westlicher Richtung stark verbreiternder, schwach definierter Raum. Der Schlossplatz existiert in seiner ehemaligen Dimension und Ausprägung heute nicht mehr. Um den Ort wiederzugewinnen, wäre der ehemalige Schlossplatz als öffentlicher Raum wieder anzulegen. Der Neptunbrunnen vor dem Berliner Rathaus könnte an seinen historischen Standort (Platzmitte) zurückkehren. Der neue Platz hätte, den veränderten Gegebenheiten folgend, größeren Umfang aber gleiche Funktion. Mit einem in sich ruhenden Stadtplatz erhielte der Bereich einen urbanen Mittelpunkt.

Um dem Schlossplatz einen südlichen Abschluss zu geben, bedarf es einer Neuinterpretation der historischen Stechbahnbebauung. Das neue Gebäude wäre eine architektonische Herausforderung gegenüber der wiederzuerrichtenden Bauakademie, dem Erweiterungsbau des Auswärtigen Amtes und dem wiederzuerrichtenden Schlosskubus. Mit einem solchen Gebäude würde die städtebaulich notwendige Trennschicht gegenüber dem Friedrichswerder und der Friedrichstadt wieder entstehen.

Klärungsbedarf:

– Wie beurteilt die Kommission den Vorschlag, den Schlossplatz in einer historischen Dimension wiederentstehen zu lassen und ihn im Süden durch einen Neubau räumlich abzuschließen?

– Neben der genauen Größe des Neubaus ist die angestrebte Nutzung zu definieren.

2.2.3. Staatsratsgebäude

Das Staatsratsgebäude soll erhalten werden; es wird derzeit vom Bundeskanzleramt genutzt. Mit Bezugsfertigkeit des Neubaus des Bundeskanzleramtes im Spreebogen steht das Gebäude jedoch wieder zur Disposition. Über ein anschließende Nutzung des Gebäudes ist noch nicht entscheiden.

Die Perspektive für das Staatsratsgebäude ist in Abhängigkeit von der zukünftigen Schlossnutzung zu bestimmen. Sollte die Kommission zu dem Ergebnis kommen, staatliche Nutzungen auf dem Schlossareal zu konzentrieren, könnte für das Staatratsgebäude eine privatkommerzielle Nutzung für repräsentative Anlässe vorgesehen werden. Sie kann den in der Umgebung angesiedelten diversen öffentlichen Institutionen dienen. Die vorhandenen Raumgrößen von bis zu 520m² und die Mischung des Staatsratsgartens bieten hierfür gute Vorraussetzungen.

Klärungsbedarf: š Welche Funktion soll das Staatsratsgebäude zukünftig übernehmen?

– Wenn eine private Nutzung favorisiert wird, wie sollte diese im Einzelnen aussehen?

– Welche Rolle soll dabei die Stechbahnbebauung spielen?

– Soll das Schlossportal – im Falle einer Rekonstruktion des ehem. Stadtschlosses – wieder ausgebaut werden?

2.2.4 Breite Straße / Scharrenstrasse

Das sich an den Komplex des Staatsratsgebäudes anschließende Areal “Breite Straße / Scharrenstrasse” steht nach dem Ende der Zwischennutzung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie der Nutzung durch die Bundesbaugesellschaft Berlin mbH einer Entwicklung durch private Investoren offen. Die Planungen des Senats sehen für die Breite Straße die Wiederaufnahme der historischen Baufluchten vor.

2.3. Finanzierung

Der gemeinsame Ausschuss Bund / Berlin hat am 31. Mai 1996 beschlossen, die Bebauung des Berliner Schlossplatzes in öffentlich-privater Partnerschaft zu finanzieren ( Teil 5). Der Bund und das Land Berlin sind, je nach der konkret geplanten Nutzung bereit, ihre Grundstücke ( ehemaliger Palast der Republik, Schlossplatz) in das Projekt einzubringen. Dies reicht von der Möglichkeit der Einbringung der Grundstücke in Form einer Beteiligung bis – je nach Art der Nutzung – zu der Überlassung in Form des Erbbaurechts.

Ausgehend von einem Grundstückswert von 8.000 DM pro m² und einem Erbbauzinssatz von 6,5 % ergäbe sich ein kalkulatorischer Erbbauzins von 19,7 Mio. DM pro Jahr, der als Gegenwert für die öffentlich zu nutzenden Flächen anzusetzen wäre.

Das Interessebekundungsverfahren (Teil 3) hat gezeigt, dass eine überwiegende öffentliche Nutzung allein durch die Einbringung der Grundstücke des Bundes und des Landes mit kostenlosem Heimfall nicht gesichert werden kann.

Klärungsbedarf:

– Wie ist das Modell einer public-private-partnership zu gestalten und wie könnte eine weitgehend staatliche Nutzung über ein derartiges Modell finanziert werden?

– Ist die Bereitschaft der öffentlichen Hand zwingend, sich an dem Projekt über die kostenlose Einbringung der Grundstücke hinaus zu beteiligen?

– Wie wird der Vorschlag beurteilt, die Mehrkosten einer handwerklichen Schlossrekonstruktion über eine Stiftung “Berliner Stadtschloss” mittels Spenden etc. aufzubringen?

Teil 4 Nutzungsvorschläge

Neben dem vom Gemeinsamen Ausschuss Bund / Berlin im Mai 1996 verabschiedeten Nutzungskonzept ( s. Teil 5) sind in der Öffentlichkeit zahlreiche Nutzungsvorstellungen für das Schlossplatzareal diskutiert worden. Ungeachtet der jeweiligen Realisierungschancen waren dies im Wesentlichen:

4.1. Überwiegend öffentliche Nutzung

– Ansiedlung einer internationalen oder europäischen Organisation;

– Gästehaus der Bundesregierung;

– Zentral- und Landesbibliothek (ehemalige Amerika-Gedenkbibliothek);

– Universitäre Nutzung ( Humboldt-Universität);

– Museumsnutzung im Zusammenhang mit der Neuordnung der Museumsinsel, (z.B. Ansiedlung der Neuen Gemäldegalerie, Sonderausstellungsfläche von ca. 5.000m² einschließlich Infrastruktur, Gastronomie und Verkehrsflächen);

– Verlagerung der Dahlemer Sammlungen der außereuropäischen Kulturen auf den Schlossplatz;

– Wechselausstellungsgebäude;

– Einrichtung eines Museums für klassische Kunst – vergleichbar dem Louvre in Paris;

– Bürgerforum mit vielfältigen, über Berlin hinausstrahlenden öffentlichen Nutzungen (z.B. Verlagerung des Hauses der Kulturen der Welt, Unterbringung demokratischer Nichtregierungsorganisationen, Bibliotheken, kulturelle und gastronomische Einrichtungen).

4.2. Mischung aus öffentlicher und kommerzieller Nutzung

– Gesellschaftlicher Ort der Kommunikation, der allen Bürgern des Landes offen steht, möglichst vielfältig nutzbar ist und Räume bietet für alle Arten von Veranstaltungen (große Feste, Regierungsempfänge, kulturelle Veranstaltungen, wissenschaftliche Tagungen) sowie für Ausstellungen, eine Bibliothek, Restaurants etc.;

– Nutzung durch den benachbarten Museumskomplex, Unterbringung wissenschaftlicher Organisationen, Empfangsräume für die Bundesregierung und die Stadt Berlin, eine repräsentative Räumlichkeit für festliche Anlässe, Bälle und Geselligkeiten ( Tradition des weißen Saals), Cafés und Restaurants;

– Zentrales Kulturhaus mit Museum der Moderne, Zusammenführung von Amerika- Gedenkbibliothek und Stadtbibliothek, verschiedene Veranstaltungs- und Tagungsräume mit dazugehöriger Gastronomie;

– Konferenz- und Veranstaltungszentrum der “Luxusklasse”;

– Bibliothek, internationale Institution, eine Universität, Neue Medien, Hotel und Gästehaus sowie zahlreiche Ausstellungsflächen