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Wilhelm von Boddien
Maltow Ernst
schrieb am 9. Mai 2007 um 12:47
Im September 1975 wurde dieEuropäische Denkmalschutz-Charta durch den Europarat in Straßburg verabschiedet und von der unmittelbar folgenden Deklaration von Amsterdam anlässlich des Europäischen Denkmalschutzkongresses bestätigt.Das Berliner Schloß bekleidet den Rang eines europäischen Kultur- und Geschichtsdenkmalsund gehört zum kulturellen Erbe Europas, zu einem Denkmal europäischer Geschichte, Kunst und Kultur.Es geht um die denkmalpflegerische Perspektive eines von der Europäischen Union geförderten Kultur- und Geschichtsdenkmals, dessen internationale Wertschätzung möglicherweise weitergehender ist als die nationale Akzeptanz. Denn es bedarf im Prozess der europäischen Vereinigung einer Besinnung auf die gemeinsamen Wurzeln europäischer Geschichte. Orten, die aus ihrer Geschichte heraus als potentielle Träger einer solchen Botschaft prädestiniert sind, sollte zukünftig in der Europäischen Union eine herausragende Rolle bei der Erinnerung im Geiste der Europäischen Verständigung und Zukunftsplanung zugewiesen werden.Ein geeinigtes Europa braucht nicht nur einen gemeinsamen Markt, sondern ein kulturelles Erbe, und, wie im Denkmaljahr 1975 bereits deklariert, eine „Zukunft für unsere Vergangenheit“. Die Suche nach einer gemeinsamen Erinnerungskultur hat begonnen. „Die gemeinsame Zukunft kann nur vorbereitet werden, wenn man sich der gemeinsamen Vergangenheit vergewissert“, so die Staatsministerin Dr. Christina Weiss, Bundesbeauftragte für Kultur und Medien in der Eröffnungsrede zum Symposion „Gemeinsames Kulturerbe als Chance - Die Deutschen und ihre Nachbarn im östlichen Europa“ im Sept. 2004 in Berlin.Die Vize-Präsidentin der Europäischen Kommission Margot Wallström, Kommissarin für Institutionelle Beziehungen und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union, eröffnete bei ihrem Besuch in Terezín am 8. Mai 2005, dass in Terezín ein Zentrum für Demokratie und Kultur entstehen sollte. An Orten wie Terezín sollten Zentren der Begegnung entstehen, wo Bürger aller 25 Länder der Europäischen Union in Auseinandersetzung mit der gemeinsamen Vergangenheit Dialoge und Konsultationen zur Gestaltung einer demokratischen Zukunft führen.Auf einen spezifischen Aspekt des europäischen Kulturerbes, auf Gedenkstätten, verwies im Jahr 1991 das Symposium der Teilnehmerstaaten der CSCE (Conference on Security and Cooperation in Europe) in Krakau. „Die Teilnehmerstaaten werden sich um die Bewahrung und den Schutz der Baudenkmale und Gedenkstätten, einschließlich insbesondere von Vernichtungslagern,...bemühen.“ „Die Darstellung sensibler Gedenkstätten kann ein wertvolles Mittel zur Förderung von Toleranz und Verständnis zwischen den Menschen sein und wird die soziale und kulturelle Vielfalt berücksichtigen.“ (Art. 31 und 32 des abschließenden Dokuments). Zu den Unterzeichnern gehörten Staaten aus Ost und West; beteiligt waren an dem Symposium auch Vertreter der UNESCO und des Europarates. Erstaunlich ist, dass dieses Thema in späteren Resolutionen oder Chartas, wie es scheint, nicht mehr berührt wird.Denkmäler werden in vielen Staaten Europas auf der Grundlage nationaler oder föderalistischer Gesetzgebung festgelegt. Auch das UNESCO Weltkulturerbe, das auf dem Antrag des Besitzerlandes und seiner Verpflichtung zum Erhalt des Kulturdenkmals gründet, liegt in der politischen Verantwortung einzelner Nationalstaaten. 30 Jahre nach Verabschiedung der nkmals. Damals ging es um das bauliche Erbe Europas, für das alle Völker Europas gemeinsame Verantwortung tragen sollten, während die Erhaltungspolitik jedoch weiterhin in nationalstaatlicher Kompetenz belassen wurde. 15 Jahre nach dem Ende des Ost-Westkonflikts in Europa und am Beginn der Erweiterung der EU hat sich das Verständnis von einem