Förderer

Über die Mitglieder hinaus wird der Förderverein von Tausenden von Spendern unterstützt, die sich zwar nicht als Mitglied im Verein engagieren, aber für seine besonderen Vorhaben mit großzügigen Spenden zur Verfügung stehen und damit die eigentlichen Säulen für die Finanzierung des Wiederaufbaus der Fassaden des Berliner Schlosses darstellen.

Die Zusammensetzung der Förderer umfasst ebenfalls alle Bevölkerungsgruppen Deutschlands. Förderer finden sich in allen sozialen Schichten unseres Landen. Das Spendenaufkommen umfasst Einzelspenden von € 5,- ebenso wie Spenden im sechsstelligen Bereich.

Gemäß Schreiben des Finanzamtes für Körperschaftssteuern I, Berlin, an uns vom 23.12.2004, kommt beim Spender der erhöhte Spendenabzug gem. § 10 b Abs.1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) zum Ansatz,
d.h. Sie können insgesamt 20 % Ihres Einkommens als Schloss-Spende steuerlich geltend machen!

Ab € 200,- erhalten unsere Spender unaufgefordert eine steuerlich absetzbare Zuwendungsbestätigung, da der Verein als gemeinnützig anerkannt ist. Bei Beträgen darunter genügt der Einzahlungsbeleg für Ihre Steuererklärung.