„Was in der Raubkunst-Debatte zu kurz kommt“

WELT-Online, 18.09.2021 – von Richard Schröder
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Am Mittwoch eröffnet der Bundespräsident die außereuropäischen Kunstsammlungen im Humboldt Forum. Ein Teil davon gilt als Raubkunst und könnte zurückgegeben werden. Aber in der Diskussion darüber werden wichtige Fakten ausgeblendet.

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Die Idee des Humboldt Forums im Berliner Schloss, das die Dahlemer Sammlungen mit der Museumsinsel verbindet und im Zentrum Berlins eine Begegnungsstätte für die Kulturen der Welt schafft, hat seine Heiterkeit und Unschuld verloren durch eine exzessive Diskussion um Raubkunst.

Es geht vor allem um die Beninbronzen und das Luf-Boot aus der Südsee.

Im folgenden sollen die Geschichte der Beninbronzen und des Luf-Bootes erzählt und lediglich zwei grundsätzliche Themen behandelt werden: der Unterschied von Raub und Beute sowie der Zusammenhang von Kolonialismus und Sklaverei in Afrika. Zuletzt soll es um die Frage der Rückgabe gehen.

 

Das Königreich Benin wurde ca. 600 n. Chr. gegründet und ist bis zur Eroberung durch die Briten 1897 nie besiegt worden. Es handelt sich um Benin City und den Bundesstaat Edo in Nigeria und nicht um den Staat, der heute Benin heißt, das frühere Dahomey.
Das Königshaus von Benin besteht bis heute, freilich nicht mehr als politischer Souverän, sondern für das Volk der Edo als hoch angesehene Autorität. Der Aufstieg Benins zur führenden Regionalmacht wurde seit dem 15. Jahrhundert durch enge Beziehungen zu Portugal gefördert, vor allem durch den transatlantischen Sklavenhandel, an dem sich später auch Niederländer, Franzosen und Engländer beteiligten.
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Sklavengeld aus Europa
Von den elf Millionen Schwarzafrikanern, die zwischen 1519 und 1867 nach Amerika versklavt wurden, kamen ca. 18 Prozent aus Benin. Benin hatte aber auch einen Eigenbedarf an schwarzafrikanischen Sklaven, so für das Blut der Menschenopfer, das den Ahnen des Königs regelmäßig dargebracht wurde, damit diese den König (magisch) stärken.
Die Europäer haben in Afrika keine Sklaven gejagt. Dazu waren sie militärisch und gesundheitlich (Tropenkrankheiten) nicht in der Lage. Das Innere Afrikas war ihnen bis ins 19. Jahrhundert verschlossen – von Südafrika abgesehen. Sie haben die Sklaven an der Küste von schwarzafrikanischen Sklavenhändlern erworben.
Bezahlt haben sie vor allem mit sogenannten Manillen, auch Sklavengeld genannt, die für diesen Zweck zunächst in Portugal, später in Bristol und Birmingham zu -zig Millionen Stück produziert wurden. Das waren massive Armreife zunächst aus Kupfer, dann aus Messing und Bronze, die in West- und Zentralafrika bis Anfang des 20. Jahrhunderts als Zahlungsmittel dienten. Solches Sklavengeld aus Europa lieferte den Beniner Bronzegießern auch das Metall für ihre Kunstwerke von höchster Meisterschaft.
So etwas wie eine schwarzafrikanische Solidarität gab es damals ebenso wenig wie eine gesamteuropäische. Solche übergreifenden Solidaritäten bilden sich zumeist erst im Gegenüber zu einem gemeinsamen, teils tatsächlichen, teils nur konstruierten Feind.
Dieser Mechanismus ist uns aus der europäischen Geschichte wohl bekannt: vereint gegen die Osmanen vor Wien, oder 1871: die deutschen Stämme vereint gegen den „Erbfeind“ Frankreich. So etwas kann auch beim nigerianischen Kampf um die Rückgabe der Beninbronzen im Spiel zu sein: vereint im Opferstatus gegen den Kolonialismus, der bis heute eine permanente Aggression sei, wie sich an der verweigerten Rückgabe der Beninbronzen zeige. Dabei gibt es aber einige Schwierigkeiten mit Tatsachen.
Grundsätzlich war das Verhältnis der Könige von Benin zu den europäischen Sklavenhändlern entspannt. Die Portugiesen lieferten ihnen im 17. Jahrhundert nicht nur modernste Schusswaffen, sondern unterstützen sie auch logistisch bei der Expansion, sprich Unterwerfung ihrer Nachbarn. Ist es völlig abwegig, dies schwarzafrikanischen Kolonialismus zu nennen?
Hier zeigt sich: Geschichte lässt sich selten oder nie eindimensional deuten. Es überwiegen die Grautöne, das „sowohl – als auch“ und das „einerseits – andererseits“. Das gilt auch für Opfer und Täter. Wer hier Opfer war und insofern unser Mitgefühl verdient, kann gleichwohl dort Täter gewesen sein und nach heutigen Maßstäben scharfe Kritik verdienen.
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Ein Besuch beim König von Benin
Es ist allerdings sehr die Frage, ob das heute weit verbreitete Verfahren, Maßstäbe von heute rücksichtslos rückwirkend auf gestern anzuwenden, irgend einen relevanten Erkenntnisgewinn bringt, oder etwa nur der moralischen Selbstvergrößerung und Überheblichkeit dient, die wir doch dem europäischen Kolonialismus vorwerfen. Manchmal werden die Sünden der Väter unter neuen Namen von den Söhnen wiederholt, zum Beispiel wenn der Anspruch auf zivilisatorische Überlegenheit gegenüber anderen Völkern heute ersetzt wird durch den Anspruch auf moralische Überlegenheit gegenüber unseren Vorfahren.
Wie kamen die Beninbronzen in die Museen des Westens? Wir folgen hier der Darstellung von Karl-Ferdinand Schädler in seinem Buch „Raubkunst“ Wirklich geraubt? von 2019, dem das Folgende auch sonst viel verdankt.
1862 erklärte Großbritannien die Stadt Lagos und ihre direkte Umgebung zum Protektorat und 1886 zur Kronkolonie. Das Verhältnis zum benachbarten Königreich Benin war nicht grundsätzlich feindlich, aber die Briten versuchten auch in diese Richtung ihren imperialen Einfluss auszudehnen, besonders durch die Forderung des Freihandels und des freien Besuchsrechts für Europäer.
1896 wurde der unerfahrene Robert Phillips als stellvertretender Generalkonsul nach Lagos entsandt, der sogleich den erfahrenen Generalkonsul während dessen Heimaturlaubs vertreten musste. Er fasste den Entschluss, dem Oba (König) von Benin einen Besuch abzustatten, „on a peace Palaver“. Der Oba erklärte, dass ihm der Besuch derzeit ungelegen sei wegen eines großen Opferfestes für seinen Vater. Er werde sich in zwei Monaten melden.
Trotz mancher Warnungen blieb aber Phillips bei seinem Vorhaben, wahrscheinlich aus Ehrgeiz. Er stellte eine unbewaffnete Delegation aus zehn Engländern und 240 Schwarzafrikanern (Träger, Diener, Dolmetscher) zusammen, die sich am 2. Januar 1897 einschiffte. Mit dem Oba wurden während der Anreise Botschaften ausgetauscht. Er war schließlich doch bereit, ihn zu empfangen, aber hinterher ergab sich, dass seine Häuptlinge damit nicht einverstanden waren.
Obwohl vom ersten Benin-Dorf an drei Abgesandte des Oba die Delegation begleiteten, auch sahen und dem Oba meldeten, dass sie unbewaffnet sei, wurde sie beim Gänsemarsch durch den Busch am 4. Januar 1897 aus dem Hinterhalt überfallen. Acht Briten wurden getötet, zwei Briten und 55 Afrikaner konnten fliehen. 130 Afrikaner wurden gefangen und später in Benin umgebracht. Von den Getöteten nahmen Benins Truppen die abgeschnittenen Köpfe mit.
London betrachtete diesen Überfall, den man durchaus Massaker nennen kann, als Kriegserklärung und beschloss eine „Strafaktion“, die man heute Vergeltungsschlag nennen würde. Die Briten schickten 1500 Soldaten in die Königsstadt. Als sie dort am 17. Februar 1897 eintrafen, hatten sich der Hofstaat und die Bevölkerung im Busch versteckt. Nach einem heftigen Gefecht von zwei Stunden war die Stadt erobert. Dabei sind auf britischer Seite vier Engländer, drei afrikanische Soldaten und drei Träger gefallen. Auf der anderen Seite werden mehr gefallen sein, man weiß es nicht.
Aber dass die Briten in zwei Stunden ein Massaker angerichtet haben, wie der Botschafter Nigerias in der FAZ vom 1. April 2021 behauptet hat, ist weder bezeugt noch plausibel. Das Massaker vom 4. Januar 1897 erwähnt der Botschafter nicht. Das ist Geschichtspolitik, die uns einander nicht näher bringt.
Er erwähnt auch nicht, was die Briten bei ihrem Einmarsch in die Königsstadt vorfanden. Die Straßen waren übersät mit hunderten von Leichnamen, Geköpften und Sterbenden, weit überwiegend Schwarzafrikaner, aber auch drei Europäer. Kurz vor ihrem Eintreffen muss ein Massaker an Sklaven und Gefangenen stattgefunden haben. Durch die unbedachte Beschießung eines Hauses explodierte ein dortiges Munitionsdepot. Größere Teile der Stadt fielen einem Brand zum Opfer, den der Wind anfachte.
Die Briten konfiszierten tausende von Gegenständen aus dem Palast, darunter kunstvoll verzierte Elfenbeinzähne und die berühmten Beninbronzen. Unter denen lassen sich zwei Typen unterscheiden: (1) die Vollplastiken, die auf den Ahnenaltären standen und einerseits Ahnen des Königs darstellten, andererseits Trophäenköpfe derjenigen Nachbarherrscher oder Rivalen, die die Könige besiegt und enthauptet hatten. (2) Mehrere hundert rechteckige Halbreliefs, die einst die Säulen der Paläste zierten und eine Chronik in Bildern darstellten.
Sie wurden aus unbekannten Gründen Ende des 18. Jahrhunderts entfernt. Die Briten fanden sie in „unmittelbarer Nähe der Altäre, die noch Spuren der soeben veranstalteten Opfer zeigten, … halb verdeckt von Staub und Schmutz, der sich im Laufe langer Zeit angesammelt hatte“ (B. Hauser-Schäublin in der FAZ vom 16. März 2021). Die Briten haben die konfiszierten Kulturgüter nach London gebracht, wo sie von 1897 an versteigert wurden.
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Der Fall des Luf-Bootes
Das Luf-Boot ist das Glanzstück der Südseeabteilung im Humboldt Forum. Es ist ein hochseetüchtiges Auslegerboot von 15 Metern Länge. Die Bewohner der Insel Luf benutzten solche Boote für ihre Kriegszüge zu den ca. 100 Kilometer entfernten Inseln Kaniet und Ninigo, die sie sich tributpflichtig gemacht hatten. Es ist weltweit das einzige Exemplar solcher Großboote.
Es wurde 1899 von Georg Thilenius erstmals beschrieben. Er fand es in einem Bootshaus unbenutzt vor, weil es nicht mehr genug Männer auf der Insel gab, um es zu Wasser zu lassen. Es war insofern unbenutzbar. Die Lebensdauer solcher Boote war begrenzt. Götz Aly berichtet von einem Kriegskatamaran auf Samoa, der trotz Überdachung nach zehn Jahren durch Klima und Insekten zerstört war.
Aly hat in seinem Buch „Das Prachtboot“ (2021) behauptet, das Luf-Boot sei den Insulanern von den Südseekaufleuten Franz Hernsheim und seinem Neffen Max Thiel gestohlen worden. Er fordert deshalb die umgehende Übertragung des Eigentumsrechts an Neuguinea, zu dem diese Insel heute gehört. Auf Nachfrage des Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), Hermann Parzinger, hat Neuguineas Regierung erklären lassen, das Boot solle in Berlin bleiben. „Man sei stolz, dass das Boot hier so prominent gezeigt wird“, berichtet er. Auf der Insel Luf wäre es bereits vor hundert Jahren verdorben.
Alys Schilderungen von Szenen deutscher Kolonialherrschaft in der Südsee sind bedrückend, aber auch schrill und selektiv. Hier soll es nur um die Frage gehen, ob das Luf-Boot gestohlen wurde. Zwei ausgewiesene Fachleute für den deutschen Südseekolonialismus haben in Rezensionen diese These Alys bestritten.
Aly sieht als Beweis für seine Behauptung an, dass Hernsheim selbst in seinen Lebenserinnerungen schreibt: „das Boot ging … in meine Hände über“. So drücke sich niemand aus, der etwas redlich erworben hat. Aber warum sollte sich Hernsheim für den Fall des unredlichen Erwerbs durch diese Formulierung selbst entlarvt haben? Tatsächlich gibt es kein schriftliches Zeugnis zum Erwerb von den Insulanern und zum Kaufpreis, was aber bei einer schriftlosen Kultur nicht verwundert, die den Umgang mit europäischem Geld und Quittungen nicht gewohnt war.
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Indizien gegen Diebstahl

Jakob Anderhandt, der eine Biographie Hernsheims veröffentlicht hat, verweist in seiner Rezension (Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte 107, 2021) darauf, dass Max Thiel das Boot 1902 erworben, Hernsheim aber bereits 1892 die Südsee verlassen hat. Er war nie Eigentümer des Bootes. Er habe als Bevollmächtigter 1903 den Vertrag über das Luf-Boot mit dem Berliner Museum geschlossen, das verpackte Boot Anfang 1904 in Hamburg in Empfang genommen und den Weitertransport nach Berlin veranlasst. Dafür sei jene Formulierung: „das Boot ging in meine Hände über“ (sc. ohne mein Eigentum zu werden) der korrekte Ausdruck.
Beweise für oder gegen den redlichen Erwerb gibt es nicht, wohl aber starke Indizien für den redlichen Erwerb. Thiel fand 1902 das Boot ohne Schiffsschnäbel vor. Die Bootsbauer haben sie für ihn nachgefertigt. Das spricht eindeutig gegen Diebstahl. 1906 hat der Schiffsarzt Augustin Krämer ausführlich mit drei Erbauern des Luf-Bootes gesprochen und sich die Symbole erklären lassen. Sie haben das ausführlich und freundlich getan, ohne etwas von einem Diebstahl anzudeuten. Anderhandt urteilt abschließend: „Er ist auf einen Skandal aus.“ „Aly möchte, dass alle SPK-Südsee-Objekte unter Generalverdacht kommen, sie seien unredlich erworben.“
Brigitta Hauser-Schäublin kommt in ihrer Rezension („Zeit“ Nr. 29/2021) zu dem Ergebnis: „Die Quellen lassen den Schluss, den Aly bezüglich des Erwerbs des Luf-Bootes gezogen hat, nicht zu. Das ‚Prachtboot‘ wurde nicht ‚enteignet‘. Alle Indizien sprechen für Handelseinigkeit zwischen Verkäufern und Käufer.“

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Was genau ist „Raubkunst“?
Es ist allgemein üblich geworden, die afrikanischen Kulturgüter, die „in kolonialen Kontexten“ in den Westen gelangt sind, als Raubkunst zu bezeichnen. Aber in diesem Zusammenhang sind beide Bestandteile des Wortes, Raub und Kunst, sehr erläuterungsbedürftig. Bei „Raubkunst“ steht wohl die Konfiskation der Beninbronzen vor Augen, in der simplifizierten Form: die Briten haben das friedliche Benin überfallen und seine Schätze geraubt. Benin gilt weithin als typisch: so sah Kolonialismus aus.
In Wahrheit war der Fall Benin für den europäischen Erwerb afrikanischer Kulturgüter untypisch. Nur in wenigen Fällen haben Kolonialtruppen in Afrika Kulturgüter requiriert, nämlich bei (sehr kritikwürdigen) „Strafexpeditionen“. Die Kolonialverwaltungen haben kaum Interesse am Erwerb von Kulturgut gezeigt, weil das Unruhe schaffen konnte, die das koloniale Geschäft stört. Es waren vor allem Forschungsreisende, Abgesandte von Museen, Missionare und Sammler, die erworben haben, was in westliche Museen und Privatsammlungen gelangte, und zwar ohne Gewaltandrohung.
Der Ausdruck Raubkunst wurde ursprünglich für Kulturgüter verwendet, die während des Nationalsozialismus geraubt bzw. „NS-verfolgungsbedingt entzogen“ wurden. Dieser Raub war nicht kriegsbedingt, sondern Gewaltanwendung des NS-Staates gegen Gruppen seiner Bürger, vorrangig Juden. Durch die Anwendung des Wortes Raubkunst auf den Fall Benin werden extrem verschiedene Fallkonstellationen in einen Topf geworfen. Der Unterschied zwischen Raubgut und Beutegut wird verwischt.
Raub ist die rechtswidrige Aneignung einer fremden Sache unter Anwendung von Gewalt gegen eine Person unter Friedensbedingungen. Das ist in jeder Rechtsgemeinschaft ein Verbrechen. Wer Raubgut wissentlich verkauft oder kauft, macht sich als Hehler strafbar. Raubgut muss entschädigungslos zurückgegeben werden, mit Schimpf und Schande sozusagen. Dank darf nicht erwartet werden.
Kriegsbeute zu nehmen war dagegen Jahrtausende lang das unbestrittene Recht des Siegers. Er war auch berechtigt, sie zu verkaufen. Käufer machten sich nicht strafbar. Zwar galt es bereits als anrüchig, dass Napoleon in besiegten Ländern massenhaft Kunstwerke als Kriegsbeute requirierte.
Aber erst mit der Haager Landkriegsordnung wurde 1899, also zwei Jahre nach der britischen Eroberung Benins, „die Zerstörung oder Wegnahme feindlichen Eigentums“ (Art. 23 g) und die Plünderung (Art. 28, Art. 47) untersagt – formal freilich nur für die Staaten, die sie ratifiziert haben. Erst nach 1899 hatte also die Rückforderung von Beutegut eine rechtliche Grundlage. Ob ihr immer entsprochen wird, ist eine andere Frage, wie man an Schliemanns „Priamos-Schatz“ sehen kann. Ersetzt wurde das Institut der Kriegsbeute durch das der Reparationen, die in Friedensverträgen festgelegt wurden.
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Rückgaben sind nicht zwingend
Man kann die Haager Landkriegsordnung nicht rückwirkend anwenden. Denn dann hätte Schweden aus dem Dreißigjährigen Krieg Schiffsladungen von Beutegut nach Deutschland zu restituieren. Man muss Beute, die vor 1899 gemacht wurde, nicht zurückerstatten, aber man darf.
Solche Rückgabe wäre nicht zwingend und nicht erzwingbar, sondern eine Geste der Großzügigkeit und des Wohlwollens, die ihrerseits darauf rechnen sollte, dass ihr mit Wohlwollen und Großzügigkeit geantwortet wird und nicht mit dem Vorwurf: „Ihr seid Diebe, Räuber, Hehler!“ Man kann nicht gleichzeitig solche Vorwürfe erheben und auf Wohlwollen rechnen. Da muss man sich für die eine oder andere Strategie entscheiden.
Die Beschämung oder moralische Bloßstellung ist eine legitime Waffe derjenigen, denen Unrecht geschehen ist, das niemand wahrhaben will. Aber wie jede Waffe kann auch diese missbraucht werden zur unwahrhaftigen eigennützigen Beschämung. Die reißt tiefe Gräben auf und vergiftet das Klima anhaltend. Sich dauerhaft in der Opferrolle einzurichten ist zudem nicht zu empfehlen. Man verharrt dann in einer lähmenden Erwartungshaltung, die auf den (vermeintlichen) Schuldner fixiert ist, befangen macht und einer freien Begegnung auf Augenhöhe im Wege steht.
Kriegsbeute zu nehmen und zu verkaufen sahen die Könige von Benin als ihr selbstverständliches Recht an. Nach seiner Wahl wurde vom König erwartet, dass er sein Amts-Charisma durch einen erfolgreichen Kriegszug beweist, den Kopf des Überfallenen und reichlich Gefangene zur Versklavung und Opferung heimbringt.
Versklavungskriege kannten keinerlei Restriktionen der Kriegsführung, wie sie sich aus der mittelalterlichen Lehre vom gerechten Krieg (causa justa, intentio recta) herausgebildet und zum Kriegsvölkerrecht geführt haben. Sie waren totale Kriege, Vernichtungskriege. Der gottgleiche Oba hat allerdings nie damit gerechnet, dass ihm widerfahren könnte, was er fortwährend andere widerfahren ließ: besiegt zu werden.
Wenn die Konfiskation der Beninbronzen als Kunstraub bezeichnet wird, entsteht der Eindruck, hier seien Schätze gesucht und geraubt worden. Manche behaupten gar, allein deshalb hätten die Briten Benin erobert, alles andere sei nur Vorwand gewesen. Dies lässt sich widerlegen.
Geldwert erlangt ein Gegenstand, wenn er auf einem Markt nach Angebot und Nachfrage bewertet wird. Die Beniner Bronzegießer gehörten zum Königshof und haben ausschließlich für ihn gearbeitet. Bis 1897 waren ihre Produkte keine Handelsware. Soweit sie auf Ahnenaltären standen, hatten sie eine unüberbietbare Bedeutung, nämlich einen kultischen oder religiösen Wert, der sich in Geld so wenig ausdrücken lässt wie der „Wert“ des Kölner Doms für die Domgemeinde.
Sie waren dem Alltag enthoben und sozusagen geheiligt, weil sie Zugang zur Welt der Ahnen eröffneten. Für die schlichten Einwohner Benins übrigens waren sie damals unzugänglich. Im damaligen Glauben der Edo waren sie bei geordneter kultischer Praxis spirituelle oder magische Kraftspender für ihren König. Diese ihre Bedeutung ist unwiederbringlich dahin – nicht nur, weil die Ahnenbronzen aus ihrem kultischen Zusammenhang gerissen wurden, sondern auch, weil das Volk der Edo zum Christentum übergegangen ist und jener altafrikanische Ahnenkult nur noch rudimentär nachklingt.
Auch durch Restitution der Bronzen würde der königliche (blutige) Ahnenkult nicht wiedererstehen. Auch in dieser Hinsicht sind Afrikaner heute weithin postkolonial. Sie sind uns in mancher Hinsicht wohl näher als uns beiden ihre vorkolonialen Vorfahren. Das erklärt auch, warum Afrikaner oft einst religiös bedeutende Objekte ungezwungen zum Verkauf angeboten haben. Nach ihrem Religionswechsel hatten sie für sie ihre bisherige religiöse Bedeutung verloren.
Westliche Sammler, die in diesen Objekten etwas ganz anderes sahen, nämlich Repräsentanten ihrer Schöpfer und Ausdruck ihrer Kultur, fanden das Begehrte deshalb manchmal in der Müllecke des Dorfes – bis die Einheimischen die seltsame Gier der Weißen nach dergleichen entdeckten und für sich nutzten. Weil der kultische Gebrauch jenen Objekten ihre Bedeutung verlieh, war den vorkolonialen Afrikanern auch die Idee des Museums zum dauerhaften Erhalt solcher Objekte völlig fremd. Das erklärt das Scheitern einiger Museen, die die Kolonialmächte noch vor der Entlassung in die Unabhängigkeit eingerichtet hatten.
„Nach der Unabhängigkeit Nigerias bemühte sich England weiterhin um freundschaftliche Beziehungen und restituierte eine Anzahl von Objekten aus dem Beninkrieg. Doch ein Teil der Objekte tauchte auf dem europäischen Kunstmarkt prompt wieder auf“ (K.-F. Schädler). Natürlich können auch Afrikaner aus solchen trüben Erfahrungen lernen und es nun besser machen.
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Was sollte zurückgegeben werden?
Die zuständigen Gremien Deutschlands haben beschlossen, dass es zu „substantiellen Rückgaben“ afrikanischer Kulturgüter kommen soll. Das heißt weder: wir geben nur Überzähliges, Dubletten ab, noch: uns bleibt nur, was afrikanische Museen verschmähen. Schon gar nicht heißt es, dass alle afrikanischen Kulturgüter nach Afrika gehören und in Europa nichts zu suchen haben, wie manche fordern. Während sich Deutschland zunehmend Zuwanderern auch aus Afrika öffnet, reinigen wir unsere Museen von afrikanischem Kulturgut in einem Akt musealer Rassentrennung?
Es gibt Objekte, die unstrittig umgehend und vollständig zurückgegeben werdenmüssen, sobald Herkunft und Empfänger geklärt sind. Das sind einmal menschliche Überreste, die durch die völkerkundliche Sammelwut der vorletzten Jahrhundertwende auch nach Europa gelangt sind. Und das sind Kulturgüter, die nach klaren juristischen Maßstäben geraubt oder gestohlen worden sind.
Nun hat Götz Aly den ganzen Bestand der ethnologischen Museen unter Generalverdacht gestellt und eine Beweisumkehr gefordert: bleiben darf nur, was erwiesenermaßen nicht gestohlen oder geraubt wurde. Aber dadurch würde die Grundlage jeden Rechtsfriedens, die Unschuldsvermutung, außer Kraft gesetzt. Wenn nicht mehr die Schuld, sondern die Unschuld bewiesen werden muss, würde auch Aly Schwierigkeiten mit seinem Hab und Gut bekommen, weil ihm einige Kassenzettel fehlen.
Die Forderung nach Transparenz und Aufklärung über die Herkunft aller musealen Objekte (Provenienzforschung) ist berechtigt. Die Behauptung, die Berliner Museen betreiben Vertuschung und Intransparenz, ist widerlegbar. Die Inventare und Erwerbsbücher von sieben Abteilungen der SPK sind bereits im Internet zugänglich, weitere folgen. Auch die detaillierten Erwerbsakten sind bereits in erheblichen Teilen zugänglich. Allerdings kann auch Provenienzforschung nicht alle Fragen beantworten. Wie ein Zwischenhändler an sein Gut gekommen ist, bleibt manchmal definitiv im Dunkeln.
Schwieriger ist die Gruppe derjenigen Objekte zu bestimmen, die nicht zurückgegeben werden müssen, aber zurückgegeben werden sollten, weil sie heute für die Herkunftsländer von hoher Bedeutung sind. Den steinernen Simbabwe-Vogel hat Simbabwe als nationales Symbol zurückerbeten und bekommen. Kürzlich wurden die Familienbibel und die Viehpeitsche des Nationalhelden und einstigen Führers der Nama in Namibia, Henrik Witbooi, zurückerstattet.
Aber in sehr vielen Fällen wird es Kontroversen um Rückgabeansprüche geben. Dann kann die Rückgabe nicht am Anfang stehen. Da ist eine Phase des Dialogs und der Kooperation mit den Fachleuten der Herkunftsländer notwendig. Keine Seite sollte hier die Deutungshoheit für sich beanspruchen und jede sich mit entgegenstehenden Deutungen gründlich befassen. Ausstellungskonzepte sollten wechselseitig gemeinsam besprochen werden. Gegensätzliche Deutungen können auch in Ausstellungen direkt zur Darstellung kommen.
Objekte, von denen die Herkunftsländer sagen, sie seien für ihre Identität von großer Bedeutung, müssen besonders sensibel diskutiert werden. Grundsätzlich ist jedes Volk frei, seine Identität zu definieren. Wenn es aber aus seiner Selbstdefinition Forderungen an andere ableitet, sind die Geforderten berechtigt, die Plausibilität solcher Forderungen zu beurteilen.
Da kommen wir noch einmal zu den Beninbronzen. Die Erklärungen, die Beninbronzen verkörperten das, was das Volk Nigerias ist, seine Identität also, oder sogar seine geraubte Seele, sind sicher sehr hoch gegriffen. Beim Volk der Edo würde die Rückkehr der Bronzen nach Benin City sicher große Begeisterung auslösen. Die Erwartung mancher vor Ort, dass sie einen großen kulturellen und wirtschaftlichen Aufschwung auslösen werde, ist aber mit Sicherheit weit überzogen und wird enttäuscht werden. Zudem stellen die Edo lediglich 1,35 Prozent der Einwohner Nigerias. Ob deren Nachbarn die Begeisterung teilen, hängt davon ab, wie sie die Herrschaft Benins erinnern.
Und die Hälfte der Nigerianer sind Muslime. Die würden sich für eine Rückkehr der Beninbronzen schwerlich begeistern. Denn gemäß der Scharia sind mindestens dreidimensionale Abbildungen von Menschen haram, verboten, sündig, unrein. Die radikalen unter ihnen möchten sie vernichtet sehen. Das alles spricht nicht gegen Rückgaben auch von Beninbronzen. Aber diese Rückgabe gehört nicht zur ersten Kategorie: was uneingeschränkt zurückgegeben werden muss, sondern zur zweiten Kategorie: was in einem Dialog, der Zeit brauchen wird, einvernehmlich geklärt werden muss, aber nicht nach dem Motto: alles oder nichts.
Und die Rückkehr muss gar nicht immer die Form der Eigentumsübertragung haben. Es sind auch Leihgaben, Dauerleihgaben und Zirkulationen denkbar – allerdings nur dann, wenn die andere Seite nicht Raubkunst unterstellt und alles behält, was ihr in die Hände kommt.

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Quelle: WELT-Online, 18.09.2021, www.welt.de

3 Kommentare zu “„Was in der Raubkunst-Debatte zu kurz kommt“

  1. Respekt und alle Achtung! Herr Schröder hat einen Artikel geschrieben der sich wohltuend von den heute üblichen Verdrehungen, Halbwahrheiten und Lügen unterscheidet! Herr Schröder hat sich ohne Scheuklappen mit dem heiklen Thema „Raubkunst“ befasst und einen sachlichen, alle Seiten betrachtenden Artikel verfasst!
    Respekt Herr Schröder!

    Im Gegensatz dazu Götz Aly!
    Dieser Herr ist mir schon mehrmals sehr negativ aufgefallen. Seine Tiraden gegen alles was mit deutscher Geschichte zu tun hat, könnte man fast schon psychopathisch nennen!
    Ein unangenehmer Mensch!

    1. Götz Aly schreibt keine „Tiraden über alles, was mit deutscher Geschichte zu tun hat“. Seine Arbeiten über die Vorgeschichte des Holocaust beisipielsweise sind hervorragend, ohne sich auf standardisierende Anklagen zu beschränken. Seine Stellungnahme zu griechischen Reparationsforderungen wegen einer Griechenland von der deutschen Nazibesatzung auferlegten Zwangsanleihe zeigt, dass diese Forderungen nicht zu recht erhoben werden. Er zeigte, dass die 68er-Studentenbewegung entgegen ihrem späteren Selbstbild herzlich wenig mit „Antifaschismus“ zu tun hatte usw. – Götz Aly ist sehr differenziert und nicht immer zur Freude diverser Linker auftretender Historiker. Dass er hier eine andere Meinung hat bzw. zu anderen Schlussfolgerungen kommt als Richard Schröder, ist normal. Eine zivilisierte Diskussionskultur sollte das aushalten.

  2. Eine wohltuende und sachliche Darstellung der tatsächlichen geschichtlichen Fakten. Zum Thema des Skalvenhandels des Königreiches von Benin gehört noch der Ausführlichkeit geschuldet der Hinweis, das die Männer bevorzugt an die Europäer verkauft wurden, die Frauen aber nach Norden auf die arabischen Sklavenmärkte verschoben wurden, d.h. in die Herrschaftszone des einstmaligen osmanischen Reiches. Sowohl der Hautfarben Rassismus (Maqdisi, Avicenna, Mas’udi, Sa’id al-Andalusi, Ibn Kahldun) ist eine Schöpfung der islamischen Philosophie als auch die massive prädatorische Versklavung der Randgebiete, hier besonders Afrikas, beginnend mit dem 7. Jahrhundert bis in die Neuzeit. Über Jahrhunderte galt dieses Prinzip besonders in Zentralafrika und wurde durch auf die Sklavenjagd spezialisierte Stämme (z.B. Königreich von Benin -die Beninbronzen als Trophäen der Sklavenjagd – oder Songhay, Timbuktu) praktiziert, die Frauen nach Nordafrika in die Emirate der Mittelmeerküste bzw. ins osmanische Reich, die Männer an die Küste zu den Portugiesen und amerikanischen Sklavenhändlern (s.a. Egon Flaig „Weltgeschichte der Skalverei“).

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