Schloss-Architekt Stella unter Verdacht
Nach Berichten des Kunstmagazins „Art“ und des Stadtmagazins „Zitty“ habe Wettbewerbssieger Franco Stella gar nicht an der Ausschreibung teilnehmen dürfen, weil er die Mindestanforderungen nicht erfüllt habe: Weder habe er den erforderlichen Jahresmindestumsatz in Höhe von 300 000 Euro gehabt noch mindestens drei fest angestellte Architekten beschäftigt, sondern nur einen. Stella soll bei der vorgeschriebenen Selbstauskunft falsche Angaben gemacht haben.
Der Anwalt des italienischen Architekten weist die Vorwürfe entschieden zurück. „Alle von Herrn Stella seinerzeit gemachten Angaben haben wir nochmals zusammen mit ihm überprüft. Sie sind richtig“, so Rechtsanwalt Michael Pietzcker. Stella habe wahrheitsgemäße Angaben entsprechend den Anforderungen der Ausschreibung gemacht.
Berliner Morgenpost, 02.07.2009
Deutsch
English
Francais
