Pressemitteilung des Bundesbauministeriums zur Entscheidung der Vergabekammer

Pressemitteilung des Bundesbauministeriums zur Entscheidung der Vergabekammer

Die Vergabekammer des Bundes hat heute, am 11.9. 2009 ihren Beschluss zum Nachprüfverfahren wegen der Vergabe von Architekturleistungen zur Realisierung des prämierten Entwurfes „Humboldtforum“ bekannt gemacht, in dem der Vertrag des BBR mit Franco Stella für nichtig erklärt und die Wiederholung des Vergabeverfahrens ab Zeitpunkt der Preisgerichtsentscheidung gefordert wird.

Dazu erklärt der Sprecher des Bundsbauministers, Rainer Lingenthal:

Die Entscheidung der Vergabekammer ist eine  behördliche Entscheidung, die noch nicht endgültig ist. Die Verfahrensstreitigkeiten mit einem Berliner Architekten werden daher den Bau des Humboldtforums auch nicht verzögern. Das BMVBS wird sofort die gerichtliche Überprüfung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf in die Wege leiten. Es geht davon aus, dass dieses Gericht die seit langem bewährte und nie in Frage gestellte Vergabepraxis des Bundes bestätigen wird. In der Zwischenzeit wird zusammen mit dem Architekten Franco Stella daran weitergearbeitet, die Planung des Humboldt Forums voranzutreiben, damit pünktlich mit dem Bau begonnen werden kann.

Die Enttäuschung des im Schlosswettbewerb unterlegenen Berliner Architekten ist zwar nachzuempfinden, dennoch setzt die Bundesregierung selbstverständlich das einstimmige Votum der Jury um. Im Preisgericht waren der Deutsche Bundestag, Bundesregierung, Land Berlin und namhafte Architekten vertreten. Die unabhängige Jury hat einstimmig Franco Stella den ersten Preis zugesprochen und gleichzeitig empfohlen, ihn mit der Durchführung des Projektes zu beauftragen. Diese Wettbewerbsentscheidung  ist durch die Vergabekammer auch nicht in Zweifel gezogen worden. Durch seine Entscheidung hat das Preisgericht klar zum Ausdruck gebracht, dass der Entwurf von Prof. Stella realisiert werden soll. Der Deutsche Bundestag hat dies Votum gebilligt. Im Anschluss daran wurde dieses Votum in einem transparenten  Vergabeverfahren durch den Vertragsschluss mit Herrn Stella  entsprechend den Wettbewerbsbedingungen umgesetzt.

Die zentrale Frage für das Bundesbauministerium ist weniger eine juristische, sondern die einer demokratischen Baukultur. Es muss sichergestellt werden, dass der Entwurf realisiert wird, der bei einem Wettbewerb den ersten Preis erhält und den der Bauherr auch realisieren will. Dies gilt gerade für einen Wettbewerb wie den um das Humboldt-Forum, wo sich die Jury auf einen klaren Sieger und ersten Preisträger einstimmig verständigt hat, und dezidiert keinen zweiten Preis vergeben, sondern andere prämierte Entwürfe mit klarem Abstand auf dritte Plätze verwiesen hat. Damit hat die Jury einstimmig zum Ausdruck gebracht, dass sie einzig und allein dem ersten Preisträger die Realisierung des Humboldt-Forums anvertrauen will. Dies Votum sollten auch die unterlegenen Konkurrenten achten.

Nach einer ersten rechtlichen Beurteilung der Entscheidungsgründe sind wir weiterhin der Auffassung, dass die im Ausschreibungsverfahren angewendeten Verfahrensregelungen, die sich in der Vergangenheit in der Praxis bewährt haben und nie beanstandet wurden, dem geltenden Vergaberecht entsprechen und deswegen das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Insbesondere durch die Benachrichtigung aller Wettbewerbsteilnehmer über die Ergebnisse des Wettbewerbs ist dem Transparenzgebot ausreichend Rechnung getragen worden. Entgegen der Rechtsauffassung der Vergabekammer war eine zusätzliche förmliche Vorinformation über den allseits bekannten, bevorstehenden Vertragsschluss mit Herrn Stella an einen unterlegenen Preisträger des Architektenwettbewerbs nicht erforderlich .

Alle rechtlichen Schritte des Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) im Rahmen des Schlosswettbewerbes und der Vergabe des Architektenvertrages an den klaren Sieger des Wettbewerbs standen im Einklang mit der Rechtspraxis, die seit mehr als zehn Jahren bei derartigen Wettbewerben vom BBR – und allen anderen öffentlichen Auftraggebern – geübt wird und nie in Nachprüfungsverfahren in Zweifel gezogen wurde. Wenn die Vergabekammer jetzt völlig neue formale Kriterien für derartige Verfahren aufstellt, droht eine Bürokratisierung  aller Vergabeverfahren. Dies ist weder im Interesse der Steuerzahler noch dient es der Baukultur. Deshalb sollte das bisherige, in der Praxis bewährte und von den Architekten und Architektenkammern auch immer eingeforderte Wettbewerbs-Verfahren beibehalten werden, denn es ist effizient, unbürokratisch, und orientiert sich am Respekt vor den Entscheidungen der unabhängigen mit Experten besetzten Preisgerichte. Das BMVBS ist sicher, dass dies auch das Oberlandesgericht Düsseldorf so sehen und die bisherige bewährte Verfahrenspraxis bestätigen wird.

Anders als die Vergabekammer ist das Bundesbauministerium der festen Überzeugung, dass der Vertrag mit Franco Stella die Realisierung des Humboldt-Forums sicherstellt. Die Einbeziehung namhafter und großer deutscher Architektenbüros durch Stella sieht das Bundesbauministerium als zulässige Subunternehmerbeauftragung an. Die aus Sicht aller Partner sehr guten Fortschritte bei der Planung beweisen bereits heute, dass der Bau nach allen architektonischen, rechtlichen und finanziellen Standards errichtet werden wird.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 11.09.20909