Palast bis zum Abriss ohne Generalmieter

Palast bis zum Abriss ohne Generalmieter

Für die Zwischennutzung des Palastes der Republik gibt es keinen Generalmietvertrag, vielmehr werden für die Kulturveranstaltungen einzelne Mietverträge abgeschlossen.
Der Tagesspiegel, 09.03.2005