Kartellamt prüft Auftrag fürs Schloss. Zweifel an korrekter Vergabe an die Architekten / Bund bereitet sich auf Klage vor
Das Kartellamt hat nach Informationen des Tagesspiegels Bedenken, ob die Vergabe von Aufträgen für den Bau des Berliner Stadtschlosses nach geltendem Recht erfolgte. Dabei geht es vor allem um die Rechtmäßigkeit der Aufträge an die Architekten, die das insgesamt 552 Millionen Euro teure Stadtschloss bauen werden. Zwei der drei beteiligten Büros wurden ausgewählt, ohne dass die von ihnen zu erbringenden Leistungen vorher ausgeschrieben wurden. Da sich die Honorare nach dem Bauvolumen richten, geht es um beträchtliche Summen. Diese sollen oberhalb der Schwelle liegen, ab der EU-Recht europaweite Ausschreibungen vorschreibt.
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Sollte die Bonner Kammer die Vergabe als nicht rechtmäßig bewerten, müsste der Bund gegen diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. „Für den Fall, dass wir in dem Verfahren vor der Vergabekammer unterliegen sollten, ist sicher davon auszugehen, dass Rechtsmittel eingelegt werden würden“, sagte Rainer Lingenthal, Sprecher von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD).
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Die Beschwerde vor der Bonner Kammer reichte die auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei Müller-Wrede im Auftrag des Architekten Hans Kollhoff ein. Kollhoff hatte mit drei anderen Büros den dritten Preis im Schlosswettbewerb belegt, ein zweiter Preis wurde nicht vergeben.
Tagesspiegel, 27.08.2009
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