Humboldt-Forum: Der Bund war gewarnt
Die umstrittene Entscheidung, das Stadtschloss von dem Architekten Franco Stella planen und bauen zu lassen, wurde bereits viel früher als bisher bekannt gerügt. Dies geht aus einem brisanten Briefwechsel zwischen dem Bundesamt für Bauwesen (BBR), das für den Bund die Vergabe erteilte, und einem Wettbewerbsteilnehmer hervor. Die Rüge wurde vom Bund sehr ernst genommen.
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In der ersten Instanz des Rechtsstreits hatte das Kartellamt sein Urteil mit den vielen Bedenken von Verantwortlichen der Bundesbehörde begründet. In der Urteilsbegründung heißt es: „Ganz offenbar hatte die Auftraggeberin (der Bund; Anm. d. Red.) die Probleme in Bezug auf die Leistungsfähigkeit (von Stella; Anm. d. Red.) sehr richtig erkannt und auch ihm gegenüber problematisiert. Unverständlich bleibt aber, und hierin liegt der Vergaberechtsfehler, wieso dennoch der Vertrag abgeschlossen wurde, obwohl sich kein Anhaltspunkt findet, der die festgestellten Probleme der Leistungsfähigkeit in irgendeiner Form entkräftet“, schreiben die Richter.
Dem Kleinunternehmer Stella stehen heute die Architekturfabriken Gerkan Marg und Partner (Gmp) sowie Hillmer Sattler Albrecht (Hsa) zur Seite. Dies verstößt laut Kartellamt gegen Vergaberichtlinien. Denn beide Büros schieden frühzeitig aus dem Wettbewerb aus. Sie kommen über diesen Umweg doch noch an die gut bezahlten Aufträge heran. Nach den Vergabe-Richtlinien hätten die Nächstplatzierten im Wettbewerb beteiligt werden müssen, sagt das Kartellamt: also die Preisträger Jan Kleihues und Hans Kollhoff. Der Bund bestreitet dies und nennt die Großbüros „Subunternehmer“ von Franco Stella. Ungeachtet des Streits legten Gmp, Hsa und Stella jüngst überarbeitete Pläne für das Stadtschloss vor, die die Handschrift der deutschen Architekten tragen. Und um in Düsseldorf zu punkten, kündigte der Bund plötzlich an, den Nachweis doch noch führen zu wollen, dass Stella die Teilnahmebedingungen von Anfang an erfüllte. Warum dies erst jetzt erfolgt, bleibt im Dunkeln: Diese Belege hätten sicher die Entscheidung in der ersten Instanz zugunsten des Bundes beeinflusst. Auch die Frage, ob und wenn ja wer diese überraschend aufgespürten Materialien prüfen wird, ist offen. Aus Ministeriumskreisen ist zu hören, dass der Stoff den Richtern ganz kurz vor der mündlichen Anhörung und streng vertraulich vorgelegt werden soll – eine kritische Würdigung sei unerwünscht.
Tagesspiegel, 17.11.2009
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