Gerichtsurteil – Stella darf das Schloss bauen

Gerichtsurteil – Stella darf das Schloss bauen

Grenzenlose Erleichterung bei den Verantwortlichen für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses: Nach nur halbstündiger Beratung im Anschluss an die mündliche Verhandlung hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf gestern verkündet, dass die Zusammenarbeit mit dem Architekten Franco Stella weitergeführt werden kann.

Der erst im Juni dieses Jahres geschlossene Architektenvertrag für Deutschlands wichtigsten Kulturneubau wurde zwar aus formellen Gründen für rechtsunwirksam erklärt. Er könne aber ohne Probleme neu geschlossen werden.

 

(…)

Die drei Richter des Senats widersprachen sowohl der Auffassung, die Eignung mit Stella sei vor der Vergabe des Bauauftrages nicht ausreichend geprüft worden.

Auch die Tatsache, dass der Architekt aus Vicenza zur Durchführung des 552-Millionen-Euro-Baus eine „Franco Stella Berliner Schloss Humboldt Forum Projektgesellschaft“ gründete, in der wesentliche Planungsleistungen von den Großbüros Gerkan, Marg und Partner (gmp) sowie Hilmer & Sattler und Albrecht (HSA) erbracht werden, bewerteten die Richter als unbedenklich. Denn nach den Verträgen liege die Oberaufsicht in architektonischen Fragen eindeutig bei Stella. Dass der Vertrag zwischen dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) und dem Architekten dennoch neu geschlossen werden muss, liegt nun an rein formalen Gründen. Die im Architektenwettbewerb unterlegenen Mitbewerber hätten zwei Wochen vor dem Vertragsschluss mit Stella informiert werden müssen. Darauf hatte das BBR jedoch verzichtet. Dies widerspreche dem Vergaberecht, beschieden die Richter. Der neue Vertragsabschluss könne aber rasch, unkompliziert und ohne lange Fristen erfolgen, betonte das Gericht.

(…)

Berliner Morgenpost, 03.12.2009