Gericht entscheidet über Berliner Schloss

Gericht entscheidet über Berliner Schloss

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verhandelt an diesem Mittwoch (2. Dezember), ob der Vertrag zwischen dem Bund und dem Architekten Franco Stella rechtens war. Doch selbst wenn die Richter einen neuen Vertrag mit dem Italiener anordnen sollten – über Stellas Projekt steht kein guter Stern.

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Stararchitekt Hans Kollhoff, Drittplatzierter im Wettbewerb, war mit seiner Klage gegen den Vertrag vorgeprescht. In einer für das Bauministerium niederschmetternden Begründung schrieb das Kartellamt dem damaligen Minister Wolfgang Tiefensee (SPD) über die Entscheidung für Stella ins Stammbuch: Es sei unverständlich, wieso der Vertrag abgeschlossen wurde, «obwohl sich kein Anhaltspunkt findet, der die festgestellten Probleme der Leistungsfähigkeit in irgendeiner Form entkräftet».

Um das Projekt überhaupt zu realisieren, hatte das Ministerium dem Italiener Stella mit Gerkan Marg und Partner (GMP) sowie Hilmer Sattler Albrecht zwei Architekturkonzerne zur Seite gestellt – ein Verstoß gegen die Richtlinien. Denn beide Büros waren frühzeitig aus dem Wettbewerb ausgeschieden, sollten aber nun auf Umwegen an das 530-Millionen-Euro-Projekt kommen. Laut Kartellamt hätten die Nächstplatzierten beteiligt werden müssen, nämlich Jan Kleihues und Kollhoff. Der Bund sieht die Büros, die zwei Drittel der Arbeit leisten sollen, lediglich als Stellas «Subunternehmer».

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dpa, Ostseezeitung, Ibbenbürener Volkszeitung, Ruhr Nachrichten, Südkurier, Aachener Zeitung, Die Zeit, 29.11.2009