Im „Tagesspiegel“ vom 29. September 2009, S. 29, berichten Sie unter der Überschrift „Sommerschlossverkauf“ über eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Schloss-Kritiker Philipp Oswalt und dem Förderverein Berliner Schloss e.V. Sie behaupten, der Verein dürfe den Dessauer Bauhaus-Chef nicht mehr der Unwahrheit bezichtigen, wenn Oswalt ihm nicht einlösbares Spendenversprechen oder Unregelmäßigkeit in der Geschäftsführung vorwirft.
Diese Behauptung ist falsch. Ein angeblich nicht einlösbares Spendenversprechen war nicht Gegenstand des Rechtsstreits. Und das nun rechtskräftig gewordene Urteil verbietet dem Verein auch nicht, von Oswalt erhobene Vorwürfe wegen angeblicher Unregelmäßigkeit in der Geschäftsführung als unwahr zu bezeichnen.
Berlin, den 29. September 2009
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Hegemann für Förderverein Berliner Schloss e.V.
Der Förderverein hat recht. Die Red.
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