Franco Stella darf das Berliner Stadtschloss bauen

Franco Stella darf das Berliner Stadtschloss bauen

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat den Weg für den Wiederaufbau des Stadtschlosses frei gemacht. Die Richter erklärten zwar den Vertrag mit dem italienischen Architekten Franco Stella für formell rechtsunwirksam, haben aber sonst am Vergabeverfahren nichts auszusetzen. Der Vertrag muss lediglich nachgebessert werden.

Grenzenlose Erleichterung bei den Verantwortlichen für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses: Nach nur halbstündiger Beratung im Anschluss an die mündliche Verhandlung hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am Mittwoch verkündet, dass die Zusammenarbeit mit dem Architekten Franco Stella weitergeführt werden kann. Der erst im Juni 2009 geschlossene Architektenvertrag für Deutschlands wichtigsten Kulturneubau wurde zwar aus formellen Gründen für rechtsunwirksam erklärt. Er könne aber ohne Probleme neu geschlossen werden.

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Berliner Morgenpost, 02.12.2009