Das Berliner Schloss ist ein Fall fürs Kartellamt

Das Berliner Schloss ist ein Fall fürs Kartellamt

Ob das Vergabeverfahren für den Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses als Humboldt-Forum korrekt war, wird noch einmal überprüft. Wie das Bundesbauministerium mitteilte, hat der im Wettbewerb drittplatzierte Architekt Hans Kollhoff bei der dafür zuständigen Vergabekammer Bonn, die zum Kartellamt gehört, eine entsprechende Rüge eingelegt. Nach Ansicht Kollhoffs war die Auftragsvergabe an den italienischen Wettbewerbsgewinner Franco Stella, der dann zwei weitere Büros mit einbezogen hat, nicht transparent gemacht worden. Schon zuvor war von verschiedenen Seiten die Ansicht geäußert worden, Stella habe die Wettbewerbsvoraussetzungen nicht erfüllt. Danach musste jeder Teilnehmer schriftlich erklären, dass er in den vergangenen Jahren einen gewissen Mindestumsatz erzielt sowie eine Mindestzahl von Mitarbeitern beschäftigt habe. Diese Angaben wurden auch bei Stella nach dem „Vertrauensprinzip“ anerkannt, wie das Bauministerium erklärte.

Eine mündliche Verhandlung vor der Kammer hat bereits stattgefunden, eine Entscheidung wird für die kommende Woche erwartet. Dagegen kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden. Eine Verzögerung des weiteren Planungsverfahrens für das Humboldt-Forum sei damit bisher nicht verbunden, sagte Staatssekretär Lütke Daldrup. Er zeigte sich zuversichtlich über den Ausgang des Verfahrens. Der Bund habe alle Vorschriften eingehalten. Mit Stella gebe es einen gültigen Vertrag. Möglicherweise geht es aber bei dem Streit auch um EU-Richtlinien, weil die Planungsleistungen der Partnerbüros hätten ausgeschrieben werden müssen.

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Stellas Anwalt erklärte am Donnerstag, dass die beiden zusätzlichen Architekturbüros „nicht seitens des Auftraggebers beigestellt“ worden seien. Es habe „keinerlei Interventionen des Auftraggebers gegeben“, welche Büros Stella „im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen“ hinzuzieht. „Es war Stella selbst, der Kontakt mit den Partnern aufgenommen hat“, mit denen er dann im Laufe der Verhandlungen übereingekommen sei, welche Teilleistungen wer „unter seiner architektonischen Federführung“ zu erbringen habe.

Die Welt, 28.08.2009