Bonner Kartellamt entscheidet über Architekten-Wettbewerb
Vermutlich an diesem Freitag wird die Vergabekammer des Bundeskartellamtes in Bonn über eine Beschwerde des renommierten Architekten Hans Kollhoff entscheiden. Er hat den Vertragsabschluss des Bundesbauamtes mit dem italienischen Architektenkollegen Franco Stella für das vom Bundestag beschlossene 552-Millionen-Euro-Projekt vom vergangenen Juni beanstandet, weil seiner Meinung nach dabei nicht alle Vorschriften eingehalten wurden.
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Die Beschwerde richte sich vielmehr „gegen eine Wettbewerbs- und Vergabepraxis, die meint, auf die Einhaltung der selbst aufgestellten Spielregeln nicht hinwirken zu müssen“. Was auch immer im Einzelnen damit gemeint sein mag – schon jetzt scheint festzustehen, dass der beim Kartellamt Unterlegene wohl noch Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen wird.
Über das komplizierte Vergaberecht bei öffentlichen Bauvorhaben wachen zuständige Experten. Die Bundesarchitektenkammer verweist auf unterschiedliche Verfahrensschritte. Im Allgemeinen könnten Rügen nach Abschluss eines Vertrages nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, es lägen „fundamentale Verstöße“ gegen das Vergaberecht vor. Das könnte im Extremfall dazu führen, dass der Vertrag mit Stella für ungültig erklärt wird.
Das wird aber dennoch nicht zu einem neuen Architektenwettbewerb führen – allein die Anonymität der Teilnehmer wäre nicht mehr gewährleistet -, und das einhellige Votum des Auslobers für Stella steht fest. Er würde dann nur noch einmal Vertragsverhandlungen mit dem Bund führen müssen.
Das kann nach Einschätzung von Experten zu einer Verzögerung des gesamten Projekts von einigen Monaten führen, wenn nicht sogar Beschwerde beim nächsten Vertragsabschluss eingereicht wird. Im Moment laufen alle Vorbereitungen für den ab Herbst 2010 geplanten Baubeginn weiter. „Wir haben einen gültigen Vertrag mit Stella, wonach er Leistungen zu erbringen hat. Und dem kommt er auch nach“, heißt es dazu aus Tiefensees Bauministerium.
Dort wird man nicht müde darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Architektenwettbewerb für das Stadtschloss um einen Kreativwettbewerb und nicht um einen Bauleistungswettbewerb gehandelt habe. Stellas Entwurf für eine Rekonstruktion der Barockfassaden des Hohenzollernschlosses sei unstrittig und unumstößlich. Die später laut gewordene Kritik, Stella habe gar nicht die Voraussetzungen für den riesigen Bauauftrag erfüllt und daher zwei große Architektenbüros nachträglich hinzugezogen, wird von Experten als nicht stichhaltig angesehen.
Generalanzeiger, 03.09.2009
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