Berliner Schlossbau mit Hindernissen

Berliner Schlossbau mit Hindernissen

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Chance für andere Entwürfe?

Wir kennen viele Fälle, in denen sich Wettbewerbsgewinner mit dem Preisgeld begnügen mussten, beim Bauauftrag aber Zweit- oder Drittplacierte zum Zuge kamen. Stella freilich soll bauen dürfen. Der Bauherr, das Bundesbauministerium, machte mit ihm einen Vertrag. Und ebendiesen Vertrag hat jetzt das Bundeskartellamt für ungültig erklärt. Die Prüfung einer vom Architekten und Zürcher ETH-Professor Hans Kollhoff, einem von vier Drittplacierten im Schloss-Wettbewerb, eingereichten Beschwerde hatte ergeben, dass Franco Stella die Ausschreibungsbedingungen mit falschen Angaben unterlaufen hatte. Ausserdem sei das Ministerium seiner Pflicht nicht nachgekommen, die übrigen Preisträger des Wettbewerbs über die Auftragsvergabe zu informieren. Juristisch steht ihnen ein Einspruchsrecht zu.

Das Urteil des Amtes sei doch blanker Formalismus, schimpft es nun aus dem Bauministerium, das den Wiederaufbau gern im Oktober 2010 beginnen lassen möchte. So sieht es auch die Bundesstiftung Baukultur und klagt, es werde «dem Wettbewerbswesen ein Bärendienst erwiesen», wenn man einen einstimmig gekürten Entwurf wie denjenigen Stellas nun wegen juristischer Einwände kassiere. Die Wirkung aufs Publikum mag tatsächlich nicht schön sein. Man fragt sich allerdings, wieso im Vorhinein Kriterien aufgestellt werden, wenn diese im Nachhinein nicht mehr gelten sollen.
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Nun kann man spekulieren: Das Bauministerium des schon wiederholt kritisierten Ministers Tiefensee will zwar das Urteil des Kartellamts anfechten, doch was passiert, wenn auch höhere Instanzen den mit Franco Stella geschlossenen Vertrag verwerfen? Dann, meint Hans Kollhoff, «wäre es für den Auslober nur selbstverständlich, mit den weiteren Preisträgern zu verhandeln». Davon will zwar das Ministerium einstweilen nichts wissen, eine korrekte Schlussfolgerung aus dem Verdikt des Kartellamts zieht Kollhoff, mag man ihm auch eigennützige Motive unterstellen, aber schon. Das Kartellamt hat nicht verlangt, den Architekturwettbewerb neu auszuschreiben, sondern es fordert bloss die Wiederholung des Vergabeverfahrens «ab Zeitpunkt der Preisgerichtsentscheidung».

Interessant wäre, ob damit auch das Büro Kuehn-Malvezzi eine Chance bekäme. Sein Entwurf sah die Herstellung der barocken Kubatur auf dem Schlossplatz als Sichtziegelbau vor und galt als stiller Favorit der Preisjury. Diese Idee konnte aber nicht gewinnen, weil die Architekten das Schloss nicht mit der verlangten traditionalistischen Kuppel krönen, sondern den Innenhof mit einem grossen Baldachin mit umlaufender Verglasung bedecken wollten. Sie erhielten einen Sonderpreis, der höher dotiert war als die Preise der vier Drittplacierten. Wer wollte, konnte meinen, dieser Sonderpreis sei eigentlich der – nicht vergebene – zweite Preis des Wettbewerbs.
 
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NZZ, 19.09.2009