Berliner Schlossbau mit Hindernissen
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Chance für andere Entwürfe?
Wir kennen viele Fälle, in denen sich Wettbewerbsgewinner mit dem Preisgeld begnügen mussten, beim Bauauftrag aber Zweit- oder Drittplacierte zum Zuge kamen. Stella freilich soll bauen dürfen. Der Bauherr, das Bundesbauministerium, machte mit ihm einen Vertrag. Und ebendiesen Vertrag hat jetzt das Bundeskartellamt für ungültig erklärt. Die Prüfung einer vom Architekten und Zürcher ETH-Professor Hans Kollhoff, einem von vier Drittplacierten im Schloss-Wettbewerb, eingereichten Beschwerde hatte ergeben, dass Franco Stella die Ausschreibungsbedingungen mit falschen Angaben unterlaufen hatte. Ausserdem sei das Ministerium seiner Pflicht nicht nachgekommen, die übrigen Preisträger des Wettbewerbs über die Auftragsvergabe zu informieren. Juristisch steht ihnen ein Einspruchsrecht zu.
Nun kann man spekulieren: Das Bauministerium des schon wiederholt kritisierten Ministers Tiefensee will zwar das Urteil des Kartellamts anfechten, doch was passiert, wenn auch höhere Instanzen den mit Franco Stella geschlossenen Vertrag verwerfen? Dann, meint Hans Kollhoff, «wäre es für den Auslober nur selbstverständlich, mit den weiteren Preisträgern zu verhandeln». Davon will zwar das Ministerium einstweilen nichts wissen, eine korrekte Schlussfolgerung aus dem Verdikt des Kartellamts zieht Kollhoff, mag man ihm auch eigennützige Motive unterstellen, aber schon. Das Kartellamt hat nicht verlangt, den Architekturwettbewerb neu auszuschreiben, sondern es fordert bloss die Wiederholung des Vergabeverfahrens «ab Zeitpunkt der Preisgerichtsentscheidung».
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