Berliner Schloss: Vertrag bestätigt
Das Berliner Stadtschloss kann gebaut werden: Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat den Vertrag mit dem italienischen Architekten Franco Stella für den Wiederaufbau des Schlosses wegen einer Verletzung der Vorinformationspflicht zwar für formell rechtsunwirksam erklärt. Inhaltlich sei das Vergabeverfahren aber nicht zu beanstanden, urteilten die Richter am Mittwoch. Der Vertrag kann demnach nachgebessert werden.
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Badische Zeitung, 02.12.2009
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