Architekt Franco Stella darf Hohenzollern-Residenz wieder aufbauen

Architekt Franco Stella darf Hohenzollern-Residenz wieder aufbauen

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Im Kern ging es in dem Streit um die Frage, ob Stella mit seinem kleinen Büro überhaupt berechtigt war, an der Ausschreibung teilzunehmen. Nach den Vorgaben sollten die beteiligten Architekturbüros entweder mindestens drei feste Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von 300.000 Euro nachweisen.

Stella hatte beide Vorgaben lediglich mit einer „Eigen-Erklärung“ versichert. Später war dann eine Erklärung der italienischen Architektenkammer nachgereicht worden, deren Wahrheitsgehalt am Mittwoch von Kollhoffs Anwalt Malte Müller-Wrede in Zweifel gezogen wurde.

Doch das Gericht befand, die Anforderungen an die Eignungsprüfung des Bundes dürften „nicht überspannt“ werden. „Die Eignungsprüfung muss nicht allem und jedem nachgehen“, sagte der Vorsitzende Richter Heinz-Peter Dicks. Auf der Basis bloßer Behauptungen sei es nicht nötig, akribische Ermittlungen einzuleiten.

Auch der „Projektgemeinschaftsvertrag“ mit zwei weiteren Architekturbüros hatte vor den kritischen Augen der Richter bestand. Damit hatte Stella mit den Architekturbüros Hilmer Sattler Albrecht sowie Gerkan Marg und Partner eine gemeinsame Firma gegründet und ihnen einen erheblichen Teil der Leistungen übertragen. Weil der Italiener aber dem Vertrag zufolge eindeutig das Weisungs- und Direktionsrecht behalte und damit die architektonische und künstlerische Leitung, gehe auch dies in Ordnung, entschied das Gericht.

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Hamburger Abendblatt, dpa, 02.12.2009