Aufgaben der Kommission Historische Mitte Berlin

Teil 1 Allgemeine Zielsetzung

 Aufgabenstellung der Kommission Hannes Swoboda" title="Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, Dr.
Hannes Swoboda">
Im 2. Weltkrieg
wurden zahlreiche Bauten der Berliner Mitte erheblich
zerstört. Während die gewachsenen Strukturen des
Zentrums zunächst weitgehend respektiert wurden, folgte im
Rahmen der sozialistischen Stadtplanung Ende der fünfziger
Jahre eine weitgehende Neuordnung, die den Abriss weiterer historischer
Bauten – etwa der Bauakademie und der Petrikirche – zur Folge hatte.
Die wohl einschneidendste Maßnahme bei der Neugestaltung der
Mitte bildete der Abriss des Berliner Stadtschlosses. Trotz
internationaler Proteste ließ Walter Ulbricht das
kriegszerstörte aber erhaltungsfähige Stadtschloss
1950/1951 zugunsten eines zentralen Aufmarschplatzes abtragen. Erst
mehr als 20 Jahre später wurde im östlichen Teil des
Areals der Palast der Republik errichtet.

Die
städtebauliche Neuordnung dieses Areals ist bis heute
unbefriedigend geblieben. Die städtebauliche Struktur der
angrenzenden Räume und Gebäude bezog und bezieht sich
weitestgehend auf die Figur des früheren Stadtschlosses.
Dessen Funktion im städteräumlichen Gefüge
konnte der Palast der Republik nicht ersetzen. Wegen der mit der
Asbestbelastung einhergehenden erheblichen Gesundheitsgefahr wurde das
Gebäude im September 1990 geschlossen. Spätestens
seit diesem Zeitpunkt stellt sich die Frage nach der Nutzung und
Gestaltung der historischen Berliner Mitte von neuem.

 Aufgabenstellung der Kommission der Republik" title="Der Schlossplatz im Grundriss mit Schloss und Palast
der Republik">
Je weiter die
bauliche Erneuerung der historischen Mitte Berlin voranschreitet, desto
offenbarer wird das Vakuum, das durch den Abriss des Berliner
Stadtschlosses entstanden ist. Erforderlich ist hier eine
städtebauliche und architektonische Gesamtlösung, die
der historischen Bedeutung des Ortes gerecht wird, sich in die
Gestaltung der Berliner Mitte nahtlos einbindet und diese dominierend
abschließt.

Ein
vielfältiges Angebot für kulturelle und
gesellschaftliche Begegnungen soll darüber hinaus die urbane
Qualität der Mitte wieder herstellen.

Die bisherigen Vorschläge und Konzepte zur
Nutzung und Bebauung des Schlossplatzareals sind bis heute ergebnislos
geblieben. Sowohl der 1994 von Bund und Land gemeinsam ausgelobte
Internationale Städtebauliche Ideenwettbewerb “Spreeinsel” als
auch das im Jahre 1997/1998 durchgeführte
Interessenbekundungsverfahren zur Bebauung des Berliner Schlossplatzes
haben kein umsetzbares Ergebnis erbracht. Neben der
ungeklärten Nutzung und der offenen Finanzierung ist dieser
Umstand wesentlich darauf zurückzuführen, dass die
Diskussion sich in der Vergangenheit überwiegend auf die
Extreme Erhaltung des Palastes der Republik oder Rekonstruktion des
Berliner Stadtschlosses verengte.

Das
Bemühen um eine bauliche Erneuerung der historischen
Stadtmitte sollte sich daher auf Schlossplatz als einen integralen
Bestandteil einer räumlich erweiterten und inhaltlich
komplexeren Aufgabenstellung für ein
größeres Areal richten. Neben dem Standort des
ehemaligen Stadtschlosses sollte die Kommission auch die ihn umgebenden
Stadträume in ihre Überlegungen einbeziehen. Dazu
gehören das Staatsratsgebäude, die Schlossfreiheit (
Standort des ehemaligen Nationaldenkmals “Wilhelm I”), die Bereiche
Breite Straße / Scharrenstrasse sowie die Bauakademie.
Für diesen Bereich sollte ein der ehemaligen “Staatsmitte”
angemessenes Nutzungskonzept gefunden werden, das sich einerseits vom
historischen Zentrum mit Rathaus, Stadthaus und Bürgerkirche
aber auch von der neuen Staatsmitte im Spreebogen wahrnehmbar
unterscheidet.

Der historische Ort des Staates
im Berliner Zentrum sollte ein Ort der Kultur, der Kommunikation und
der Verständigung werden, der zu gleichen Teilen die Aufgabe
hat, Ost und West zu verbinden sowie als Identifikationspunkt
möglichst vieler Menschen zu dienen.

Teil 2 Aufgabenstellung

 Aufgabenstellung der Kommission Kommission" title="Der Berliner Schlossplatz als Herausforderung an die
Kommission">
Die
internationale Expertenkommission “Historische Mitte Berlin” soll auf
der Basis städtebaulicher Überlegungen umfassende
Vorschläge zur Bebauung des Berliner Schlossplatzes sowie zur
städtebaulichen Gestaltung des umliegenden Areals erarbeiten,
auf deren Grundlage eine politische Grundsatzentscheidung getroffen
werden kann.

Für die Bebauung des Berliner Schlossplatzes soll geprüft und empfohlen werden:

- welches Nutzungskonzept dafür in Frage kommt,
- wie die bauliche /architektonische Gestalt der zukünftigen Bauten aussehen soll,
- welches
Finanzierungskonzept unter Beachtung des Beschlusses des gemeinsamen
Ausschusses vom 31. Mai 1996 möglich ist.

Für
die Umgebung ( Schlossfreiheit / ehem. Nationaldenkmal bis Werderscher
Markt, Bauakademie, Staatratsgebäude und die Bereiche Breite
Straße / Scharrenstrasse) soll daneben ein
städtebauliches Konzept empfohlen werden.

2.1. Palast der Republik / Stadtschloss

Seit
seiner Gründung ist die Geschichte des Berliner Stadtschlosses
mit der Entwicklung der Stadt untrennbar verbunden. Als Gelenk zwischen
der mittelalterlichen Stadt und der barocken Residenz bildete es
zusammen mit den historischen Bauten Unter den Linden die
städtebaulich bedeutendste Anlage Berlins. Die umliegenden
Bauten des “Forum Fridericianum”, das Zeughaus, die Museen, der Dom und
der Marstall stehen noch immer im Dialog mit dem Bild des Schlosses;
die städtebauliche Struktur der angrenzenden Räume
und Gebäude bezieht sich weitestgehend auf dessen Figur.
Deshalb ist bei der künftigen Gestaltung des Areals von der
Errichtung eines Gebäudes in der Kubatur des Stadtschlosses
auszugehen. Ein Erhalt der nach Asbestbeseitigung verbleibenden Teile
des Palastes der Republik ist nicht ausgeschlossen.

Was
öffentlicher Raum war, sollte wieder öffentlicher
Raum werden. So fungierten etwa der Schlossplatz und die
Schlosshöfe über Jahrhunderte als
öffentliche Flächen. Eine hochrangige Mischung aus
kultureller und gesellschaftlicher, öffentlicher und privater
Nutzung, die dem Standort uns seiner Umgebung angemessen ist, soll die
Mitte wieder mit urbanem Leben erfüllen.

Kernelemente
des vom Gemeinsamen Ausschuss Bund / Berlin verabschiedeten
Nutzungskonzeptes, das auch Bestandteil des
Interessenbekundungsverfahrens war, sind ein Konferenzzentrum ( mit
Hotel), das für bestimmte größere
Veranstaltungen wie etwa internationale Konferenzen von Regierung,
Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft geeignet ist, eine große
Bibliothek, Flächen für Wechselausstellungen sowie
Geschäfte und Restaurants. Als Orientierung für die
Investoren hatte die öffentliche Hand 24.000m²
(maximal 40.000m²) Hauptnutzfläche (HNF) für
öffentliche Nutzungen (kulturell und teilkommerziell)
vorgesehen, die verbleibenden Flächen (rd. 33.000m²
HNF) sollten kommerziell genutzt werden.

Um sich
der Lösung des “Schlossproblems” sowohl in baulicher als auch
in nutzungsstruktureller Hinsicht anzunähern, sollte die
Kommission folgende Fragestellungen aufgreifen und hierzu
Vorschläge unterbreiten:

- Welche Bedeutung hat der Ort “Schlossplatz” im vereinigten Deutschland?

- Welche
(zentrale) Funktion soll das Areal zwischen Staatsratsgebäude
und Lustgarten künftig übernehmen?

- Welche
Nutzungen sind der Bedeutung des Ortes angemessen und wie sollen diese
strukturiert sein? Soll das Nutzungsangebot eher vielfältig
oder von einzelnen großen Institutionen geprägt sein?
An wen richtet es sich?

- Sollen
vorwiegend / ausschließlich staatliche (öffentlich
-kulturelle) Nutzungen oder ein Kombination aus öffentlichen
und privaten Einrichtungen realisiert werden? Im Hinblick auf die
angestrebte “public-private-partnership” wäre zu
klären, ob trotz der Erfahrungen des
Interessenbekundungsverfahrens an den bisherigen Nutzungsvorstellungen
festgehalten werden soll.

- In welchem
Umfang soll – im Falle einer Rekonstruktionslösung – das
Berliner Stadtschloss wiederhergestellt werden ( nur die wichtigsten
Fassaden – Lustgarten, Schlossfreiheit, Schlossplatz – die beiden
Innenhöfe – insbesondere der sog. “Schlüterhof”-; die
Kuppel über dem Eosanderportal; eine teilweise Rekonstruktion
auch der Innenräume)?

- Welcher
Grad der Interpretation des historischen Originals wäre bei
einem Wiederaufbau zulässig und mit welchen gestalterischen
Mitteln? Welche Zugeständnisse aufgrund der modernen
Bautechnik sind erforderlich?

- Sollte
das Projekt als Bauvorhaben “in einem Stück” oder in
Teilabschnitten über einen längeren Zeitraum
realisiert werden?

- Wie wird eine
Teilkonstruktion in Kombination mit zeitgenössischer
Architektur beurteilt, die jedoch das Gesamterscheinungsbild des
Schlosses erkennbar werden lässt?

- Ob
und wie können die denkmalwerten Teile des Palastes der
Republik ( der zwei Geschosse einnehmende Volkskammersaal und das Foyer
als Querriegel) bei einer Rekonstruktion des Schlosses einbezogen
werden?

- Sollte die
Verkehrsführung in Ost / West-Richtung wieder vorrangig
über den Schlossplatz und die Rathausbrücke geleitet
werden, um die gegenwärtige Trennung des Lustgartens vom
Schlossplatzareal zu vermindern?

2.2. Näheres Umfeld

 Aufgabenstellung der Kommission Plan" title="Das Aufgabengebiet der Kommission als Foto und als
Plan">
Bei der Betrachtung des
bestehenden räumlichen Umfeldes des Schlossplatzes
fällt ein Überangebot an Verkehrs- und
repräsentativen Flachen auf; das Gebiet ist dadurch sozial
“tot” und wirkt entsprechend leer. Nur noch ein kleiner Teil der
Brüderstraße dient Wohnzwecken.

2.2.1. Schlossfreiheit / Ehemaliges Nationaldenkmal

Die
Schlossfreiheit entlang des Spreekanals zwischen Schloss und
Schleusenbrücke, die heute durch den Sockel des ehemaligen
Kaiser-Wilhelm-Denkmals geprägt ist, bedarf einer neuen
Definition. Der erste Entwurf des “Planwerks Innenstadt” ging von der
Wiedererrichtung einer überwiegenden Wohnbebauung entlang der
Schlossfreiheit aus. Daneben gibt es Überlegungen, den
Unterbau des Denkmals (Gewölbe und Plattform) zu erhalten und
einer den Erhalt sichernden Nutzung zuzuführen. Für
das Gewölbe liegt ein Konzept einer gastronomischen Nutzung
vor. Ein weiterer Vorschlag sieht die Errichtung eines “Denkmals
Deutsche Einheit” auf dem vorhandenen Sockel vor. Teile der
Schlossfreiheit sollen durch einen U-Bahnzugang genutzt werden (U5).

Klärungsbedarf:

- Soll die Schlossfreiheit wieder bebaut werden; mit welcher Nutzung?

- Wäre
ein Integrationskonzept ( Erhalt der Gewölbe und der Plattform
in Kombination mit einer Bebauung) die angemessene Lösung
für diesen Ort?

- Wie wird die
Idee eines “Denkmals Deutsche Einheit”, die von einer Initiative
gleichen Namens für diesen Ort vorgeschlagen wurde,
bewertet?

- Wie wird die U-Bahn in das Konzept eingebunden?

2.2.2. Der historische Schlossplatz ( Stechbahn)

Was
heute allgemein als Schlossplatz bezeichnet wird, entspricht nicht dem
historischen Schlossplatz. Zur Zeit befindet sich zwischen
Staatsratsgebäude und Palast der Republik ein sich in
westlicher Richtung stark verbreiternder, schwach definierter Raum. Der
Schlossplatz existiert in seiner ehemaligen Dimension und
Ausprägung heute nicht mehr. Um den Ort wiederzugewinnen,
wäre der ehemalige Schlossplatz als öffentlicher Raum
wieder anzulegen. Der Neptunbrunnen vor dem Berliner Rathaus
könnte an seinen historischen Standort (Platzmitte)
zurückkehren. Der neue Platz hätte, den
veränderten Gegebenheiten folgend, größeren
Umfang aber gleiche Funktion. Mit einem in sich ruhenden Stadtplatz
erhielte der Bereich einen urbanen Mittelpunkt.

Um
dem Schlossplatz einen südlichen Abschluss zu geben, bedarf es
einer Neuinterpretation der historischen Stechbahnbebauung. Das neue
Gebäude wäre eine architektonische Herausforderung
gegenüber der wiederzuerrichtenden Bauakademie, dem
Erweiterungsbau des Auswärtigen Amtes und dem
wiederzuerrichtenden Schlosskubus. Mit einem solchen Gebäude
würde die städtebaulich notwendige Trennschicht
gegenüber dem Friedrichswerder und der Friedrichstadt wieder
entstehen.

Klärungsbedarf:

- Wie
beurteilt die Kommission den Vorschlag, den Schlossplatz in einer
historischen Dimension wiederentstehen zu lassen und ihn im
Süden durch einen Neubau räumlich
abzuschließen?

- Neben der genauen Größe des Neubaus ist die angestrebte Nutzung zu definieren.

2.2.3. Staatsratsgebäude

Das
Staatsratsgebäude soll erhalten werden; es wird derzeit vom
Bundeskanzleramt genutzt. Mit Bezugsfertigkeit des Neubaus des
Bundeskanzleramtes im Spreebogen steht das Gebäude jedoch
wieder zur Disposition. Über ein anschließende
Nutzung des Gebäudes ist noch nicht entscheiden.

Die
Perspektive für das Staatsratsgebäude ist in
Abhängigkeit von der zukünftigen Schlossnutzung zu
bestimmen. Sollte die Kommission zu dem Ergebnis kommen, staatliche
Nutzungen auf dem Schlossareal zu konzentrieren, könnte
für das Staatratsgebäude eine privatkommerzielle
Nutzung für repräsentative Anlässe
vorgesehen werden. Sie kann den in der Umgebung angesiedelten diversen
öffentlichen Institutionen dienen. Die vorhandenen
Raumgrößen von bis zu 520m² und die Mischung
des Staatsratsgartens bieten hierfür gute Vorraussetzungen.

Klärungsbedarf: š Welche Funktion soll
das Staatsratsgebäude zukünftig
übernehmen?

- Wenn eine private Nutzung favorisiert wird, wie sollte diese im Einzelnen aussehen?

- Welche Rolle soll dabei die Stechbahnbebauung spielen?

- Soll
das Schlossportal – im Falle einer Rekonstruktion des ehem.
Stadtschlosses – wieder ausgebaut werden?

2.2.4 Breite Straße / Scharrenstrasse

Das
sich an den Komplex des Staatsratsgebäudes
anschließende Areal “Breite Straße / Scharrenstrasse”
steht nach dem Ende der Zwischennutzung durch das Bundesministerium
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie der Nutzung durch
die Bundesbaugesellschaft Berlin mbH einer Entwicklung durch private
Investoren offen. Die Planungen des Senats sehen für die
Breite Straße die Wiederaufnahme der historischen Baufluchten
vor.

2.3. Finanzierung

Der
gemeinsame Ausschuss Bund / Berlin hat am 31. Mai 1996 beschlossen, die
Bebauung des Berliner Schlossplatzes in öffentlich-privater
Partnerschaft zu finanzieren ( Teil 5). Der Bund und das Land Berlin
sind, je nach der konkret geplanten Nutzung bereit, ihre
Grundstücke ( ehemaliger Palast der Republik, Schlossplatz) in
das Projekt einzubringen. Dies reicht von der Möglichkeit der
Einbringung der Grundstücke in Form einer Beteiligung bis – je
nach Art der Nutzung – zu der Überlassung in Form des
Erbbaurechts.

Ausgehend von einem
Grundstückswert von 8.000 DM pro m² und einem
Erbbauzinssatz von 6,5 % ergäbe sich ein kalkulatorischer
Erbbauzins von 19,7 Mio. DM pro Jahr, der als Gegenwert für
die öffentlich zu nutzenden Flächen anzusetzen
wäre.

Das Interessebekundungsverfahren
(Teil 3) hat gezeigt, dass eine überwiegende
öffentliche Nutzung allein durch die Einbringung der
Grundstücke des Bundes und des Landes mit kostenlosem Heimfall
nicht gesichert werden kann.

Klärungsbedarf:

- Wie
ist das Modell einer public-private-partnership zu gestalten und wie
könnte eine weitgehend staatliche Nutzung über ein
derartiges Modell finanziert werden?

- Ist
die Bereitschaft der öffentlichen Hand zwingend, sich an dem
Projekt über die kostenlose Einbringung der
Grundstücke hinaus zu beteiligen?

- Wie
wird der Vorschlag beurteilt, die Mehrkosten einer handwerklichen
Schlossrekonstruktion über eine Stiftung “Berliner
Stadtschloss” mittels Spenden etc. aufzubringen?

Teil 4 Nutzungsvorschläge

Neben
dem vom Gemeinsamen Ausschuss Bund / Berlin im Mai 1996 verabschiedeten
Nutzungskonzept ( s. Teil 5) sind in der Öffentlichkeit
zahlreiche Nutzungsvorstellungen für das Schlossplatzareal
diskutiert worden. Ungeachtet der jeweiligen Realisierungschancen waren
dies im Wesentlichen:

4.1. Überwiegend öffentliche Nutzung

- Ansiedlung einer internationalen oder europäischen Organisation;

- Gästehaus der Bundesregierung;

- Zentral- und Landesbibliothek (ehemalige Amerika-Gedenkbibliothek);

- Universitäre Nutzung ( Humboldt-Universität);

- Museumsnutzung
im Zusammenhang mit der Neuordnung der Museumsinsel, (z.B. Ansiedlung
der Neuen Gemäldegalerie, Sonderausstellungsfläche
von ca. 5.000m² einschließlich Infrastruktur,
Gastronomie und Verkehrsflächen);

- Verlagerung
der Dahlemer Sammlungen der außereuropäischen
Kulturen auf den Schlossplatz;

- Wechselausstellungsgebäude;

- Einrichtung eines Museums für klassische Kunst – vergleichbar dem Louvre in Paris;

- Bürgerforum
mit vielfältigen, über Berlin hinausstrahlenden
öffentlichen Nutzungen (z.B. Verlagerung des Hauses der
Kulturen der Welt, Unterbringung demokratischer
Nichtregierungsorganisationen, Bibliotheken, kulturelle und
gastronomische Einrichtungen).

4.2. Mischung aus öffentlicher und kommerzieller Nutzung

-
Gesellschaftlicher Ort der Kommunikation, der allen Bürgern
des Landes offen steht, möglichst vielfältig nutzbar
ist und Räume bietet für alle Arten von
Veranstaltungen (große Feste, Regierungsempfänge,
kulturelle Veranstaltungen, wissenschaftliche Tagungen) sowie
für Ausstellungen, eine Bibliothek, Restaurants
etc.;

- Nutzung durch den benachbarten
Museumskomplex, Unterbringung wissenschaftlicher Organisationen,
Empfangsräume für die Bundesregierung und die Stadt
Berlin, eine repräsentative Räumlichkeit für
festliche Anlässe, Bälle und Geselligkeiten (
Tradition des weißen Saals), Cafés und
Restaurants;

- Zentrales Kulturhaus mit
Museum der Moderne, Zusammenführung von Amerika-
Gedenkbibliothek und Stadtbibliothek, verschiedene Veranstaltungs- und
Tagungsräume mit dazugehöriger Gastronomie;

- Konferenz- und Veranstaltungszentrum der “Luxusklasse”;

- Bibliothek,
internationale Institution, eine Universität, Neue Medien,
Hotel und Gästehaus sowie zahlreiche
Ausstellungsflächen